Gilli Yvonne · Nationalrat · 2011-04-12
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2011-04-12
Wortprotokoll
Die Grünen bitten Sie, bei der Mehrheit zu bleiben und den Minderheitsantrag Stahl abzulehnen.
Die Stiftung wird nach Verabschiedung dieses Präventionsgesetzes nicht weiterarbeiten wie bisher, weil sie im Rahmen dieses Präventionsgesetzes eben eine neue Rolle bekommt und diese Rolle auch entsprechend umsetzen wird. Der Bundesrat wird selbstverständlich Bericht erstatten über die Resultate und über die Präventionsmassnahmen, die besprochen werden. Seine Rolle ist es aber nicht, sich a priori zu rechtfertigen, sondern Bericht zu erstatten, transparent zu sein, Diskussionen zuzulassen und Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen. Dass die präventiven Massnahmen laufend überprüft und aktualisiert und auf ihre Wirksamkeit und Effizienz hin bewertet werden, ist unbestritten. Darin, dass dazu in regelmässigem Abstand ein Gesundheitsbericht erstellt werden muss, sind wir uns ebenfalls einig. Jetzt aber, wie gefordert wurde, die Kompetenzen zu verschieben, dazu gibt es keinen Anlass. Es soll wie üblich der Bundesrat sein, der zusammen mit den Fachleuten und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz diesen Bericht erstellt und, sofern nötig, Massnahmen ergreift. So ist es üblich.
Mit der Berichterstattung und der Kenntnisnahme des Berichtes kann das Parlament die Diskussion eröffnen. Es ist dem Parlament, uns allen, freigestellt, gegebenenfalls alle Instrumente zu ergreifen, die uns als Parlamentarierinnen und Parlamentariern für die Einflussnahme zur Verfügung stehen. Dazu gehören Vorstösse, dazu gehören Budgetposten, und dazu gehört möglicherweise zu gegebener Zeit auch eine Gesetzesänderung im Bereich der Prävention, falls wir das als nötig erachten.
Jetzt gemäss Antrag der Minderheit die Kompetenz des Parlamentes zu stärken und diesen Bericht vom Parlament genehmigen zu lassen zeugt von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber dieser Arbeit, und zwar zukunftsgerichtet, weil dieses Präventionsgesetz ja neu ist. Misstrauen, das nicht einmal mit schlechten Erfahrungen begründet werden kann, ist kein Boden für eine wirksame und breit akzeptierte Prävention, und es ist auch kein Boden für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Parteien und zwischen Parlament und Bundesrat. Im Gegenteil: Misstrauen ohne rationale Grundlage unterminiert die Zusammenarbeit. Ich bitte Sie, zum jetzigen Zeitpunkt Offenheit dafür zu bewahren, dass der Bundesrat, zusammen mit der Stiftung Gesundheitsförderung und den Kantonen, in der Umsetzung dieses neuen Präventionsgesetzes die Schweiz auch bezüglich Präventionsqualität ins 21. Jahrhundert führen wird.
Folgen Sie der Mehrheit.