Reimann Lukas · Nationalrat · 2011-04-13
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-13
Wortprotokoll
Mit dem vorliegenden Antrag möchte ich erreichen, dass die völkerrechtlichen Verträge, die die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen, dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müssen. Diese Forderung soll zusätzlich in den Katalog des Gegenvorschlages aufgenommen werden.
Es wurde jetzt insbesondere der Begriff "wichtig" kritisiert, der auch in diesem Antrag drin ist. Dazu muss ich einfach sagen: Wenn Sie die Verfassung durchlesen, dann sehen Sie, dass die Verfassung voll ist mit Begriffen wie "angemessen", "ausreichend", "im Interesse eines Teils des Landes", "ausgeglichen" und auch "wichtig". Wenn Sie all diese Begriffe streichen oder alles viel genauer ausformulieren wollten, dann hätten Sie am Schluss eine Bundesverfassung mit mehreren Hunderttausend Seiten; das könnte man gar nicht so machen.
Beim Begriff "wichtig" kann man sich speziell auch auf den ersten Satz von Artikel 164 der Bundesverfassung berufen; dort werden die "wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen" erwähnt. Das wurde in der Lehre und in der Praxis konkretisiert, und darauf kann auch diese neue Verfassungsbestimmung abstellen. Der Anwendungsbereich der zukünftigen rechtsetzenden Bestimmung, die nicht zugleich eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung ist, betrifft die Rechtsetzung durch ein Organ, welches die Rechtsentwicklung vornimmt, ohne dass die gesetzgebenden Institutionen der Schweiz mitentscheiden können. Die gesetzgebenden Institutionen der Schweiz können nur noch annehmen oder ablehnen; bei der Ablehnung eines einzelnen Artikels müsste der gesamte Vertrag gekündet werden. Nach unserer Auffassung hat deshalb bereits die Verpflichtung, eine zukünftige Bestimmung zu übernehmen, Verfassungsrang. Es ist problematisch, dass wir hier häufig über etwas entscheiden, das nachher in eine ganz andere Richtung läuft, das geändert wird. Am Schluss können wir nur noch Ja oder Nein sagen oder den Vertrag künden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.