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Bänziger Marlies · Nationalrat · 2011-04-13

Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-04-13

Wortprotokoll

Im Sommer 2009 wurde die Initiative "Staatsverträge vors Volk!" mit 108 579 Unterschriften eingereicht. Die Initiative verlangt, nach eigenem Wortlaut, eine Stärkung der Volksrechte im Rahmen des Abschlusses von Staatsverträgen. So weit, so gut. Nach dem Willen der Initianten sollen künftig sämtliche Staatsverträge obligatorisch der Volksabstimmung unterbreitet werden. Sie würden künftig also eine Mehrheit in Volk und Ständen benötigen.

Eine Stärkung der Volksrechte sollte immer auch eine Stärkung unserer direkten Demokratie beinhalten. Allerdings darf unsere direkte Demokratie nicht zu einer beliebigen Volksvollversammlung verkommen. Die Initiative der Auns und der SVP allerdings tendiert dazu, unsere direkte Demokratie zu einer Volksvollversammlung verkommen zu lassen. Zentral ist bei unserer direkten Demokratie eine eigentliche Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Ebenen, zwischen den verschiedenen Mitbeteiligten. Persönlich ist mir wichtig, dass zwischen den Wegen von Verfassung zu Gesetz zu Verordnung oder eben von Bund zu Kanton zu Gemeinde oder eben von der Gemeindeversammlung zum Kantonsparlament zu den nationalen Räten eine gewisse Parallelität besteht, dass es eine Form der Aufgabenteilung gibt und dass diese Form der Aufgabenteilung auch ersichtlich ist. Betreffend eine solche Aufgabenteilung, eine solche Parallelität sind auch die Initiative oder der Gegenvorschlag des Bundesrates, der ja von der Mehrheit der Kommission unterstützt wird, zu beurteilen.

Im Gegensatz zur Initiative reiht sich der Gegenvorschlag in diese Parallelität ein, nimmt die Parallelität eigentlich zum Mass. Die bestehende Verfassungsbestimmung soll laut Gegenvorschlag durch eine neue Ziffer ergänzt werden, wonach völkerrechtliche Verträge, die eine Änderung der Bundesverfassung erfordern oder einer solchen gleichkommen, dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Damit wird der Parallelismus zwischen dem Völkerrecht und innerstaatlichem Recht, wie wir ihn bereits auf Gesetzesstufe kennen, auf Verfassungsstufe hergestellt. Rechtliche Bestimmungen in Staatsverträgen, welche Gesetzescharakter haben, sollen dem fakultativen Referendum unterstehen, rechtliche Bestimmungen in Staatsverträgen, welche Verfassungscharakter haben, sollen dem obligatorischen Referendum unterstehen. Dieser Vorschlag der Kommission gefällt mir.

Seien wir ehrlich: Wenn einfach sämtliche Staatsverträge dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, schwindet die Verantwortung des Parlamentes - unsere Verantwortung -, die ausgehandelten Staatsverträge zu prüfen, zu begutachten und dazu Stellung zu nehmen. Wenn ein Staatsvertrag unbestritten ist, wenn wir hier im Parlament einhellig der Meinung sind, er sei in Ordnung, so gilt es eben nicht, diesen Staatsvertrag unnötigerweise dem obligatorischen Referendum zu unterstellen respektive dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

Lassen Sie mich hierzu ein Beispiel nennen - die SVP-Fraktion wird sich mit Garantie darüber freuen. Ich nehme das bereits aufgewärmte Beispiel der Weiterführung der Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit. Das war ein Staatsvertrag; wir haben ihn im letzten Juni verabschiedet. Da haben wir die Schweiz in aller Einigkeit erstmals unter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gestellt. Dieser Staatsvertrag unterstand dem fakultativen Referendum. Der Nationalrat hat mit nur einer Gegenstimme, also im Einverständnis mit der gesamten SVP-Fraktion, erstmals Ja gesagt zu einer näheren Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, mit der Unterstellung der Schweiz unter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Die Frist für das fakultative Referendum zu diesem Staatsvertrag ist ungenutzt verstrichen, der Staatsvertrag ist mittlerweile in Kraft. Es wäre völlig überflüssig gewesen, zum Beispiel diesen Staatsvertrag dem obligatorischen Referendum zu unterstellen und damit dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten, denn Sie alle aus der SVP-Fraktion waren ja mit uns der Meinung, diese Nähe der Zusammenarbeit mit der EU sei so in Ordnung.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, bei diesem gelebten Beispiel zu bleiben, den Gegenvorschlag der Kommission zu unterstützen und die SVP-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.