Pfister Gerhard · Nationalrat · 2011-04-13
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-13
Wortprotokoll
Zuerst ist zu sagen, dass die Initiative durchaus eine Frage aufnimmt, die in den letzten Jahren Anlass gab, eine gewisse Klärung zu verlangen. Dem Bundesrat ist der kleine Vorwurf zu machen, dass er im heiklen Gleichgewicht zwischen aussenpolitischer Handlungskompetenz und innenpolitischer, auch demokratiepolitischer Abstützung nicht immer das nötige staatspolitische Feingefühl zeigte. Der Bundesrat sieht das offenbar auch so und kommt den Initianten mit seinem Gegenvorschlag entgegen. Aussenpolitik ist, gerade in der direktdemokratischen Schweiz, immer auch Innenpolitik. Insofern haben die Initianten ein Anliegen aufgegriffen, das Klärungsbedarf aufweist. Wir haben seit der Inkraftsetzung der neuen Bundesverfassung eine gewisse Unklarheit, was die Frage angeht, was dem Volk obligatorisch in einem Referendum zu unterbreiten ist und was nicht.
Die Frage, die sich da stellt, ist einfach, ob man dieses Problem mit einer Verfassungsergänzung wirklich lösen kann oder ob es nicht eine Frage bleibt, die immer wieder politisch entschieden werden muss und nicht rechtlich entschieden werden kann.
Das Ziel der Initianten ist es, das Volk automatisch abstimmen zu lassen über Vorlagen, die auf Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Gesetzgebung und die Sicherheit der Schweiz einen massgebenden Einfluss haben. Rückblickend meinen sie damit z. B. Abkommen wie Schengen, das Personenfreizügigkeitsabkommen oder Auslandeinsätze der Armee; vorausblickend meinen sie Elektrizitätsabkommen, Agrarfreihandelsabkommen oder Dienstleistungsabkommen. Die erste Frage, die sich mir stellt, ist folgende: Wären Abkommen, wie sie von den Initianten erwähnt werden, nicht sowieso so bestritten, dass das fakultative Referendum leicht zustande käme? Ist insofern der Automatismus, den sie wollen, nicht einfach überflüssig? Entweder ist eine Vorlage umstritten - dann kommt das fakultative Referendum ohnehin zustande -, oder sie ist unbestritten, und dann ist das obligatorische Referendum eine überflüssige Formalität, die die Politikverdrossenheit im Volk eigentlich nur noch fördert.
Der Bundesrat schlägt einen Gegenentwurf vor, der anerkennt, dass Regelungsbedarf besteht. Der Gegenentwurf bestätigt eigentlich nur die bundesrätliche Praxis des Parallelismus, d. h., dem obligatorischen Referendum ist zu unterstellen, was innerstaatlich eine Regelung auf Verfassungsebene verlangt. An sich ist das Anliegen des Bundesrates anzuerkennen, dies im Gegenentwurf vorzuschlagen. Ich unterstütze diesen Gegenentwurf aber nur mit Vorbehalt, nämlich mit dem Vorbehalt, dass der Ständerat eingehend prüft, ob der Gegenentwurf wirklich nötig ist, ob er wirklich etwas taugt, ob er der Initiative wirklich eine brauchbare Alternative entgegenstellt und ob diese Entgegenstellung im Abstimmungskampf auch wirklich genügend argumentative Kraft gegen die Initiative entwickelt.
Der Vorschlag der Initianten weist Mängel auf. Die Initianten selber sind unterschiedlicher Meinung, ob die Initiative eine Gesetzgebung verlangt oder ob sie direkt anwendbar ist. Zudem sind die Initianten - das ist aus meiner Sicht noch gravierender - unterschiedlicher Meinung in Bezug auf die wiederkehrenden Ausgaben von 100 Millionen Franken: Wären ausschliesslich die Ausgaben des Staates oder auch jene von privaten Unternehmen mit staatlichen Abkommen betroffen? Bei den Abgeltungssteuern wäre das eine sehr heikle Frage; die Initianten selber haben hier unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die Vertreter der Initianten meinten, dass sie alle Ausgaben von über 100 Millionen Franken intendierten, unabhängig von der Quelle. Das führt aus meiner Sicht zu einer ganz entscheidenden Schwächung der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz.
Die Initianten lassen offen, was sie unter sogenannten "wichtigen Bereichen" verstehen. Dabei ist die politische Auseinandersetzung über das, was wichtig ist und was nicht, weiterhin politisch zu führen. Ein Flugverkehrsabkommen mit Deutschland ist aus Sicht der Initianten nicht wichtig, aus Sicht der Direktbetroffenen aber schon. Genau damit hätten wir keine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand erreicht. Die Frage, was ein obligatorisches und was ein fakultatives Referendum erfordert, wäre weiterhin dem Parlament zur Entscheidung zu überlassen. Gerade weil die Initianten selber bei der Frage, was wichtig ist, keine einheitliche Meinung zu haben scheinen, würde diese Initiative - wenn sie angenommen würde - der Politikverdrossenheit nur noch mehr Vorschub leisten, anstatt sie zu beseitigen.
Der Gegenvorschlag schreibt, wie gesagt, nur die bisherige Praxis des Bundesrates fest. Es fragt sich, ob der Gegenvorschlag der politischen Mühe wert ist. Wie gesagt: Der Ständerat soll die Frage der Opportunität und der Tauglichkeit dieses Gegenvorschlags noch einmal prüfen.
Ich lehne die Initiative ab, weil sie uns aussenwirtschaftlich mehr Schaden zufügt als Nutzen bringt. Den Gegenvorschlag unterstütze ich mit Vorbehalten. Ich wäre nicht allzu sehr überrascht, wenn der Ständerat zum Schluss käme, dass der Gegenvorschlag nicht nötig sei.