preparatory:AB 118155
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-13
Wortprotokoll
Ich möchte Sie daran erinnern, dass schon am Anfang unserer Bundesverfassung steht, dass der Bund aus dem Volk und den Kantonen besteht. Und die Bundesverfassung macht keinen Unterschied oder eine Abwägung, wer jetzt höher und wer tiefer steht. Wenn jetzt vorhin also gesagt worden ist, die Initiative würde die Kantone stärken und dem Volk Rechte entziehen, dann müssen wir zuerst über unsere Bundesverfassung diskutieren, die klar sagt, dass eben diese beiden Elemente auf gleicher Stufe stehen. Das einmal vorab.
Die Volksinitiative will die direktdemokratische Mitwirkungsmöglichkeit in der Aussenpolitik substanziell ausbauen - substanziell. Dies im Gegensatz zum Gegenentwurf: Der will letztlich an der heutigen Praxis festhalten. Die SVP hat dieses Anliegen der Initianten bereits im Mai 2005 mit einer parlamentarischen Initiative vorgebracht. Dort wurde auch von wichtigen Normenbereichen und Gesetzgebungen gesprochen. Und es wurde nicht in diesem Ausmass so diskutiert, dass bei "wichtigen Bereichen" oder "wichtigen Normen", "wichtigen Bestimmungen" von Schludrigkeit die Rede war. Damals hat man das, was mit diesen Begriffen gemeint ist, ernster, tiefgreifender diskutiert.
Auch der Bundesrat sieht Handlungsbedarf und anerkennt das Bedürfnis nach einer verbesserten direktdemokratischen Mitgestaltung bei der Aussenpolitik. Er will aber gemäss Botschaft nicht konkret festhalten, bei welchen anstehenden Verträgen - also Verträgen, die bereits heute, jetzt aktuell diskutiert werden - es zu einer obligatorischen Abstimmung käme.
Nach der gestrigen Debatte über das Kapitaleinlageprinzip ist das verständlich; dort wirft man dem Bundesrat vor, er habe falsche Aussagen gemacht - oder zu wenige Aussagen gemacht. Für die Initianten ist es aber wichtig, dass auch die heutige Praxis ganz klar verbessert wird, wonach das obligatorische Referendum bereits dann zum Zuge kommt, wenn der infragestehende Staatsvertrag von derartiger Bedeutung ist, dass ihm Verfassungsrang zukommt. Man spricht hier vom obligatorischen Referendum sui generis. Wenn jetzt heute von unklaren Begriffen oder von Schludrigkeit die Rede ist, dann muss ich fragen: Was ist die Aussage der Formulierung "von derartiger Bedeutung, dass ihm Verfassungsrang zukommt"? Was ist denn das? Was sagt das aus? Da müssen wir doch auch auf die Praxis, auf die Rechtslehre zurückgreifen, damit wir beurteilen können, was das beinhaltet. Genau dasselbe gilt, wenn wir "in wichtigen Bereichen" sagen. Ich sehe hier keinen Unterschied; offenbar sehen hier aber viele einen Unterschied, obwohl wir in der Verfassung und in der Gesetzgebung den gleichen Wortlaut haben. Das eine Mal ist es offensichtlich definiert und in der Praxis bekannt, das andere Mal ist es das offensichtlich nicht.
Es braucht nach heutiger Praxis eine "tiefgreifende Änderung unseres Staatswesens" - das wird gesagt -, damit das obligatorische Referendum zum Zuge kommt. Was ist denn das, eine "tiefgreifende Änderung unseres Staatswesens"? Damit greifen wir doch auch zurück auf die Praxis. Oder es wird gesagt, ein Staatsvertrag müsse eine andere Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen zur Folge haben, bis das obligatorische Referendum zum Zuge komme. Was ist "eine andere Verteilung der Zuständigkeiten", bis ein Staatsvertrag dem Volk obligatorisch zur Abstimmung vorgelegt wird?
Im Bundesrat ist offensichtlich die Problematik im Zusammenhang mit Schengen/Dublin diskutiert worden; in der Botschaft wird das ausgeführt. Gemäss Botschaft würde genau das Schengen-Abkommen - entgegen der Meinung der Initianten - nach heutiger Praxis nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt. Warum nicht? Wir wissen ja, dass es gravierende Auswirkungen hat. Von dem, was damals gesagt worden ist, stimmt aus heutiger Sicht vieles nicht mehr. Ich möchte fast behaupten: Es stimmt viel mehr nicht als beim Kapitaleinlageprinzip, über das wir gestern diskutiert haben. Bei Schengen haben wir gesagt, es gebe mehr Sicherheit. Wo ist sie? Bei Dublin haben wir gesagt, wir könnten Rückführungen vornehmen. Wo ist die Möglichkeit der [PAGE 674] Rückführung? So etwas hat, so denke ich, grosse Auswirkungen auf verschiedene Bereiche unserer Volkswirtschaft; es müsste unserer Meinung nach ganz klar dem obligatorischen Referendum unterstellt werden.
Mitglieder des Initiativkomitees haben deshalb Einzelanträge zum Gegenvorschlag eingereicht, mit dem ganz klaren Ziel, den direkten Gegenentwurf des Bundesrates zu verbessern, sodass wir dann nach der Diskussion im Nationalrat und im Ständerat - und das ist von uns ernst gemeint - das Ganze beurteilen und tatsächlich über einen Rückzug unserer Initiative diskutieren können. Heute können wir das nicht, weil Schengen gemäss heutiger Praxis offensichtlich nicht unter das obligatorische Referendum fällt. Da möchten wir vom Initiativkomitee her ganz klar eine Verbesserung - und zwar eine substanzielle. Deshalb haben Mitglieder des Initiativkomitees Einzelanträge eingereicht.
Es ist gesagt worden, die Initiative hätte zehn zusätzliche Abstimmungen pro Jahr zur Folge; in der Botschaft heisst es, zwischen 2006 und 2009 wäre wahrscheinlich mit sieben zusätzlichen Volksabstimmungen zu rechnen gewesen, das würde dann zwei bis drei Volksabstimmungen pro Jahr geben. Wir - und auch der Bundesrat - können hier also keine klaren Aussagen dazu machen, wie viele zusätzliche Abstimmungen es gäbe. Und wenn es denn eine zusätzliche Abstimmung gäbe: Wäre es so schlecht, wenn wir eine zusätzliche Abstimmung über einen Staatsvertrag hätten?
Es ist gesagt worden, unsere Initiative hätte Verzögerungen zur Folge, mit der Initiative könnte Obstruktion betrieben werden, es war sogar von Schludrigkeit die Rede. Da stelle ich Ihnen die rhetorische Frage: Sind direktdemokratische Vorgänge nach Ihrer Meinung Verzögerungen? Ist das Obstruktion? Das würde das doch bedeuten. Wir wissen, dass es mehr Zeit braucht, bis alle direktdemokratischen Verfahren durchlaufen sind. Aber da muss ich Ihnen sagen: Wir haben in unserem Land dank diesen Vorgängen auch mehr Rechtssicherheit, und weil wir mehr Rechtssicherheit haben, kommen auch sehr viele Unternehmungen, sehr viele Personen in unser Land. Sie tun das genau wegen dieser Rechtssicherheit. Diese Rechtssicherheit haben wir, da bin ich voll überzeugt, wegen dieser direktdemokratischen Vorgänge.
Zum letzten Punkt: Es wird bemängelt, wir hätten "wichtige Bereiche" anstatt "wichtige Normen" oder "wichtige Bestimmungen" geschrieben, wie es in Artikel 164 der Bundesverfassung steht. Aber wir sind jetzt auf der Ebene der Staatsverträge. Nehmen wir Schengen - was können wir bei Schengen in diesem Saal ändern? Wir können nicht den einzelnen Gesetzesartikel ändern. Wir müssen zum Beispiel das gesamte Waffenrecht gemäss Schengen, das, was die EU bestimmt, als ganzen Bereich übernehmen. Das ist mit ein Grund, weshalb wir hier auf dieser Ebene nicht von Bestimmungen und Normen sprechen können, sondern von "Bereichen" sprechen müssen. Andere Beispiele sind das Betäubungsmittelgesetz oder das Datenschutzgesetz; beim Schengen-Informationsaustauschgesetz ist uns immer wieder gesagt worden, wir könnten nicht direkt einen einzelnen Gesetzesartikel ändern. Deshalb sprechen wir hier von Bereichen; wir müssen hier eben von Bereichen sprechen.
Ich bitte Sie daher, den Einzelanträgen der Mitglieder unseres Initiativkomitees zu folgen.