Triponez Pierre · Nationalrat · 2001-05-08
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Die Minderheit II schlägt Ihnen bei Absatz 1 vor, den Rhythmus der automatischen Teuerungsanpassung, die der Bundesrat gemäss seinem Entwurf in der Regel alle drei Jahre vornehmen wird, auf vier Jahre festzusetzen.
Allein schon der Begriff "in der Regel" zeigt, dass das der Fall sein dürfte, wenn sich die Preisentwicklung bzw. die Teuerung während längerer Zeit in vernünftigem bzw. relativ kleinem Rahmen bewegt. Es ist ganz klar und dazu steht die Minderheit II, dass diese vierjährige Regelanpassung [PAGE 444] eine Sparmassnahme im Rahmen unserer Bestrebungen darstellt, die AHV mittel- und längerfristig finanziell zu sichern.
Wir haben im Verlaufe der bisherigen Debatte gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf schon einige Einsparungen nicht vorgenommen, und das wird das Gesamtbild des finanziellen Gleichgewichtes natürlich nicht verbessern. Es kommt auch ein bisschen darauf an, wie wir den Mischindex bei der ganzen Operation ausrechnen; hier hoffen wir natürlich auch noch auf eine sparsame Lösung.
Herr Rechsteiner Rudolf hat ein etwas schwarzes Bild von der Problematik und den Schwierigkeiten gemalt, die sich aus dieser vierjährigen Anpassung ergeben könnten.
Nochmals: Wenn sich die Teuerung beispielsweise in dem Ausmass weiterentwickelt, wie sie dies in den letzten Jahren getan hat - es sieht heute so aus -, wäre eine solche vierjährige Regelzeit als Anpassung durchaus tragbar und verkraftbar. Man muss ja auch sehen, dass eine kurzfristigere Anpassung möglich ist, wenn - je nach Entscheidung, die wir treffen werden - die Teuerung über einen bestimmten Faktor hinausgeht.
In diesem Sinne denken wir, dass wir mit unserem Minderheitsantrag einen weiteren Beitrag zur sparsamen Ausgestaltung der AHV leisten. Wir bitten Sie, der Minderheit II zu folgen.