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Fasel Hugo · Nationalrat · 2001-05-08

Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2001-05-08

Wortprotokoll

Wenn es um die Anpassung der Renten geht, braucht man sich nur ein konkretes Bild vor Augen zu halten, dann sieht man, dass hier kein Spielraum gegeben ist. Es ist in diesem Land nicht so, dass alle Leute eine zweite Säule haben, wenn sie ins Rentenalter eintreten. Mehr als die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner hat bis heute keine zweite Säule, und wir wissen auch, dass es deshalb immer noch viele - auch Leute mit Kleineinkommen - gibt, die auf eine gute AHV angewiesen sind.

Ich erinnere auch daran, dass die erste Säule gemäss Verfassungsauftrag die Existenzsicherung als Ziel hat. Darauf ist auch bei der Rentenanpassung zu achten. Wenn wir jetzt eine kleine Rente nehmen, eine Minimalrente von heute 1000 Franken, dann kann man sich sehr leicht ein Bild davon machen, was es für diese Leute bedeutet, wenn Rentenanpassungen verzögert werden. Herr Triponez, der in seinem Antrag gerne noch etwas weiter gehen möchte, würde immerhin eine vorübergehende Rentenkürzung von 6 Prozent zulassen. Das zeigt doch, dass bei kleinen Renten ein solcher Abbau - Einsparungen kann man da nicht sagen, sondern da muss man doch von einem bedeutsamen Abbau reden -, nicht verträglich ist, weil diese Leute Tag für Tag jeden Rappen im Portemonnaie umdrehen müssen, bevor sie ihn in den Konsum geben können. Es gibt Leute in diesem Land, die so rechnen müssen, und sie sollten wir jetzt im Auge behalten.

Ein zweiter Punkt: Ein Kennzeichen der AHV ist die Sicherheit der Renten und deshalb auch der Rentenanpassung. Es ist eine zentrale Stärke dieser ersten Säule, dass jene, die einmal eine Rente bekommen, auch die Garantie haben, dass sich diese Rente kontinuierlich den Lebenshaltungskosten und dem Lohnindex anpasst. Ich erinnere auch daran, dass die Verschlechterung, die bei der seinerzeitigen Lösung vollzogen wurde, am "runden Tisch" beschlossen wurde, in einer Zeit also, als wir in diesem Lande noch darauf angewiesen waren, mit Notmassnahmen die Bundesfinanzen zu sanieren. Da sich die Situation heute grundlegend verändert hat, ist es entsprechend notwendig, mit diesen Notmassnahmen aufzuhören und deshalb konsequenterweise dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.

Eben wurde hier am Rednerpult noch gesagt, dass wir sozialverträglich sparen sollten. Wenn wir schon sozialverträglich sein wollen, dann sollten wir immer die ganze Alterssicherung im Auge behalten, also auch die zweite und dritte Säule. Wenn schon bei der Alterssicherung gespart werden muss, dann eben nicht bei der ersten Säule, welche die Existenzsicherung garantieren soll, sondern meinetwegen bei der Säule 3a. Doch gerade in diesem Luxusbereich stellen wir fest, dass bereits Ausbaumassnahmen vorgeschlagen werden. Demzufolge ist das, was hier die Minderheit I beantragt, nur konsequent: Den Verfassungsauftrag umzusetzen und alles dafür zu tun, dass die Existenzsicherung für kleine Renten garantiert bleibt.