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Hutter Markus · Nationalrat · 2011-05-30

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-05-30

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie namens der Kommissionsmehrheit, diesen drei parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Gemäss diesen Initiativen ist das Strassenverkehrsgesetz zu revidieren, das Verbot von Rundstreckenrennen ist aufzuheben. Die Gründe dazu sind im Wesentlichen die folgenden drei:

1. Dieses Verbot von Rundstreckenrennen ist nicht mehr zeitgemäss.

2. Die Sicherheit hat sich sowohl bei den Fahrzeugen wie auch bei den Rennplätzen ganz entscheidend verändert.

3. Der Automobilrennsport und alles, was damit zusammenhängt, haben ein grosses wirtschaftliches Potenzial.

Worum geht es? Es geht um die Aufhebung des Verbotes von Rundstreckenrennen, das in Artikel 52 des Strassenverkehrsgesetzes enthalten ist. Es geht um die Aufhebung eines Verbotes von anno 1955. Es geht nicht darum, eine Rundstrecke zu bauen oder den Bau zu initiieren, sondern lediglich darum, die Möglichkeit zu schaffen, dass eine solche Rundstrecke gebaut und auch betrieben werden kann.

Dieses Anliegen hat eine sehr lange und bewegte Geschichte, ich möchte auf diese Geschichte nicht mehr im Einzelnen eingehen. Ich möchte nur erwähnen, dass dieser Rat stets für die Aufhebung des Verbotes von Rundstreckenrennen gestimmt hat. Es ist nicht nur ein neuer Titel, der alten Wein in neuen Schläuchen bringen würde, sondern es hat sich auch sehr vieles verändert. Es gibt heute breitere, umfassendere Perspektiven. Dieses Verbot ist nicht mehr zeitgemäss; es geht um die Aufhebung eines überholten Verbotes. Nach meinem Wissen hat auf der ganzen Welt nur noch Israel ein solches Verbot; alle anderen Staaten dieser Welt kennen das nicht. Der Grund für das seinerzeitige Verbot, die Umstände des Unfalls von Le Mans 1955, ist weggefallen.

Es ist doch nicht die Sache des Staates, Bürgern irgendwelche Aktivitäten zu verbieten, ob das nun im Sport, in der Kultur, in der Wirtschaft oder in der Politik ist. Es gibt keinen Grund, ein solches Verbot weiterhin aufrechtzuerhalten. Es geht ja um viel mehr als um den Motorsport - das wurde von den Initianten auch gesagt -, und vor allem geht es nicht um die Formel 1. Die Sicherheit hat sich seit 1955 wesentlich verbessert. Es sind ganz neue Bedürfnisse dazugekommen, vor allem in den Bereichen der Wissenschaft und der Wirtschaft, aber auch im Sport. Ich erinnere an die verschiedensten Tests und Forschungsaktivitäten, die heute auch von Schweizer Firmen immer im Ausland durchgeführt werden müssen, was auch aus ökologischer Sicht nicht besonders sinnvoll ist.

Lassen Sie sich auch anhand der Tests überzeugen, welche die Versicherungen durchführen wollen, die immerhin auch hier weltweit führend sind; zum Teil müssen sie sie - ich erinnere an die Crashtests in Wildhaus - unter widrigen Umständen durchführen. Auch dafür wäre eine solche Rundstrecke von Vorteil.

Das wirtschaftliche Potenzial der Autozulieferindustrie ist sehr gross, doch die Abschottung, die heute herrscht, zeitigt Resultate: Wir sind infolge dieser Abschottung in verschiedenen Bereichen der Forschung und Entwicklung ins Hintertreffen geraten. Es ist doch sinnlos, wenn wir für Tests oder spezielle Fahrertrainings die Kunden aus der Schweiz ins Ausland transportieren müssen, um diese Tests oder Trainings durchführen zu können.

Ich möchte Sie auffordern: Bringen wir diese lange Geschichte zu einem würdigen Abschluss! Entscheiden wir so, wie dieser Rat immer entschieden hat, nämlich konsequent für die Öffnung, also für die Abschaffung dieses unnötigen, volkswirtschaftlich schädigenden und in diesem Sinne wirklich völlig obsoleten Verbotes!

Die Kommission hat mit 10 zu 9 Stimmen, früher mit 14 zu 10 Stimmen, der Aufhebung dieses Verbotes zugestimmt. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

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