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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2011-06-01

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-01

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es um eine Spezialregelung für den Finanzsektor, wobei der Begriff "Finanzdienstleistungsgesellschaften" in der Kommission nicht weiter definiert wurde. Es ist z. B. unklar, ob auch Kantonalbanken darunterfallen würden, denn wir sprechen hier ja vom Aktienrecht; viele von ihnen sind eben keine Aktiengesellschaften. Trotzdem schlägt Ihnen die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen vor, dass die Generalversammlung jährlich die vom Verwaltungsrat genehmigte konzernweite Gesamtsumme aller variablen Lohnbestandteile, also den sogenannten Bonuspool, für das vergangene Geschäftsjahr genehmigen muss. In diesem [PAGE 862] Betrag nicht enthalten sind selbstverständlich die separat abzusegnenden Boni für die Verwaltungsräte und die Geschäftsleitung.

Eine starke Minderheit will keine Branchenregelung, eben weil hier die Finma bereits ein Vergütungsrundschreiben verfasst hat, das der Auszahlung von exzessiven Löhnen einen Riegel vorschieben soll. Gegen eine solche Regelung spricht auch die aufwendige Erfassung der zusätzlichen Vergütungen aller Mitarbeiter, bis hin zum gewöhnlichen Sachbearbeiter im Ausland. Eine solche Regelung könnte vor allem aber auch Probleme beim Arbeitsrecht verursachen. Wenn über Jahre Boni oder Gratifikationen bezahlt werden, können diese als feste Lohnbestandteile eingefordert werden. Dieser Rechtsanspruch wird in der Schweiz durch einen Bundesgerichtsentscheid gestützt. Noch komplizierter könnten sich die arbeitsrechtlichen Probleme im Ausland gestalten.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, den Antrag der Minderheit Markwalder abzulehnen. Der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.