Lexipedia

preparatory:AB 118351

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Minderheit Markwalder und folgt damit dem Ständerat. Sie unterstützt das Anliegen, diesen Artikel zu streichen. Es handelt sich dabei um ein untaugliches Gemeinschaftswerk der SVP und der Linken, das die Finanzdienstleister im Visier hat und in der Kommission mit gerade einer Stimme mehr obsiegte. Diese Bestimmung bietet nur eines, nämlich Probleme: Interpretationsprobleme, arbeitsrechtliche Probleme und Prozessrisiken.

Beginnen wir mit den Interpretationsproblemen: Was genau sind, bitte sehr, Finanzdienstleistungsgesellschaften? Dieser Begriff findet sich nirgends im geltenden OR, und es wäre umständlich, ihn zu präzisieren. Die angesprochene Branche unterliegt bezüglich der Gesamtvergütungen der Kontrolle der Finanzmarktaufsicht. Mit dem heute schon einmal erwähnten Finma-Rundschreiben zur Vergütungspolitik sind für die Unternehmen auf dem Finanzplatz Schweiz restriktive Regelungen erlassen worden, die den Bezug exzessiver Boni beschränken. Vorgaben der Aufsichtsbehörde sind weitgehend effizienter als interpretationsbedürftige Regulierungen im Aktienrecht.

Ein weiteres Problem entstünde, indem die schweizerische Generalversammlung eines Konzerns auch über variable Vergütungen von Angestellten auf anderen Kontinenten der Welt entscheiden würde - in Unkenntnis des dortigen Arbeitsrechts. Arbeitsrechtlich problematisch ist das Ganze aber auch nach Schweizer Recht. Wenn die variablen Vergütungen regelmässig bezahlt werden und der Fixlohn nicht besonders hoch ist, entsteht oft ein Rechtsanspruch auf die zusätzlichen Vergütungen. Dies hat auch das Bundesgericht so entschieden. Ergo würde ein negativer Entscheid der Generalversammlung Rechtsunsicherheit und ein Prozessrisiko für die Gesellschaft schaffen.

Aus diesen Gründen ist der Mehrheitsantrag untauglich. Er löst das Problem nicht, sondern er schafft neue Probleme. Die eigentliche Lösung liegt wie gesagt vernünftigerweise in den Händen der Finma.

preparatory:AB 118351 | Lexipedia | Lexipedia