Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-06-01
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Bei Artikel 678 Absatz 2 OR geht es um die Rückerstattungsklage und damit nicht eigentlich um einen Kernartikel des Gegenvorschlages im engeren Sinn. Artikel 678 wurde aber sowohl in der Botschaft des Bundesrates vom Dezember 2007 als auch in der Zusatzbotschaft abgeändert.
Strittig ist dabei insbesondere das Adjektiv "offensichtlich". Die Rückerstattungsklage darf nicht zu richterlichen Lohnkontrollen führen. Für die Gutheissung einer Rückerstattungsklage muss ein sachlich nicht zu rechtfertigendes Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung bestehen. Durch das Adjektiv "offensichtlich" wird dem Erfordernis des beträchtlichen Ungleichgewichts positiv-rechtlich Nachachtung verschafft. Dies dient der Rechtssicherheit; bei einer Streichung wäre es zu vage. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass im direkten Gegenentwurf, den wir im Anschluss an dieses Geschäft beraten, die Mehrheit Ihrer Kommission dieser Formulierung zugestimmt hat.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, bei der Rückerstattungsklage am Adjektiv "offensichtlich" festzuhalten und meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.