Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-01
Wortprotokoll
Die Mehrheit Ihrer Kommission hat beschlossen, dass die Beteiligung der Aktionäre an der Generalversammlung gefördert werden solle, namentlich durch Massnahmen, welche die Eintragung der Aktionäre in das Aktienbuch begünstigen und die Ausübung der Stimmrechte erleichtern. Der Normgehalt dieser neuen Bestimmung - das muss ich Ihnen sagen - ist äusserst unklar. Die Bestimmung tönt eher wie eine ziemlich vage formulierte Motion, also wie ein Gesetzgebungsauftrag an den Bundesrat. Der Autor dieser Bestimmung hat heute auch bestätigt, dass der Bundesrat dann entscheiden soll, wie er diese Gesetzesbestimmung auslegen will. Ich muss Ihnen sagen: Es ist aus meiner Sicht nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, Gesetze so zu formulieren, dass am Schluss der Bundesrat den Auftrag hat, das Gesetz zu interpretieren. Eine solche Bestimmung gehörte allenfalls in einen direkten Gegenentwurf, aber sicher nicht in ein Gesetz.
Die beabsichtigte Förderung der Aktionärsbeteiligung wird nämlich lediglich propagiert, es wird aber eben nicht gesagt, wie sie umgesetzt werden soll. Es wäre aber der Sinn der Gesetzgebung, dass Sie Ziele festlegen und im Gesetz auch bestimmen, wie diese Ziele erreicht respektive umgesetzt werden. Es kann ja nicht sein, dass eine Gesetzesbestimmung noch eine zusätzliche gesetzliche Ausführungsbestimmung braucht, um Wirksamkeit zu erlangen.
Falls mit dieser intransparenten Formulierung nun dem sehr umstrittenen Nominee-Modell der Weg geebnet werden soll, müsste dies klar aus der Bestimmung hervorgehen. Das ist aber eben auch heute in der Beratung nicht klargeworden. Die Bestimmung wird auf der einen Seite von Gruppen unterstützt, die sich klar gegen das Nominee-Modell aussprechen. Andere haben gesagt, mit dieser Bestimmung würde man allenfalls auch den Weg für das Nominee-Modell öffnen. Das zeigt, wie unklar diese Bestimmung ist. Das Nominee-Modell wird aber sowohl in Ihrem direkten Gegenentwurf als auch in der Volksinitiative klar abgelehnt. Nur noch der unabhängige Stimmrechtsvertreter soll als institutioneller Stimmrechtsvertreter zugelassen werden. Die Bestimmung würde auch die Transparenz verschlechtern. Der Gesellschaft unbekannte Dispo-Aktionäre würden nicht nur die Dividende erhalten, sondern könnten darüber hinaus eben auch noch abstimmen, ohne ihre Identität bekanntzugeben. Genau das wollen Sie ja verhindern.
Wenn es Ihnen ein Anliegen ist, dass die Beteiligung der Aktionäre an der Generalversammlung echt gefördert wird, dann haben Sie mit dem Entwurf, den Sie heute beraten, bereits einiges getan, indem Sie den Einbezug der elektronischen Kommunikationsmittel beschlossen haben. Damit ist die Möglichkeit gegeben, dass Aktionäre auf unkomplizierte Art und Weise auch ohne physische Präsenz an der Generalversammlung ihre Stimme abgeben können. Das ist eine echte Förderung der Beteiligung der Aktionäre und stellt gleichzeitig auch die gewünschte Transparenz her.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diese neue Bestimmung zu streichen und dem Minderheitsantrag zu folgen.