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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-01

Wortprotokoll

Wir haben diese Frage im Bundesrat ebenfalls besprochen und abgeklärt. Es besteht hier keine Problematik, weil wir ja definieren, was eine überhöhte Vergütung ist, weil das im Gesetz auch festgelegt wird und weil es auch keine neue Steuer ist. Vielmehr sagen wir lediglich, dass Vergütungen über 3 Millionen Franken wie eine Gewinnbeteiligung respektive eine Gewinnverwendung zu behandeln sind, sodass sie steuerrechtlich nicht mehr als geschäftsmässig begründeter Aufwand dargestellt werden können. Das ist mit der Bundesverfassung absolut zu vereinbaren.

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