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Föhn Peter · Nationalrat · 2001-05-08

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-05-08

Wortprotokoll

Mit Artikel 44 Absatz 2 wird ein Auszahlungsmodus neu aufgenommen, welcher einen hohen technischen Aufwand in sich birgt. Teilrenten, deren Betrag 10 Prozent der minimalen Vollrente nicht übersteigt, könnten einmal jährlich nachschüssig im Dezember ausbezahlt werden, was grundsätzlich richtig ist. Aber mit dem letzten Satz wird diese gut gemeinte Regelung und Vereinfachung faktisch wieder aufgehoben, denn es heisst da: "Der Berechtigte kann die monatliche Auszahlung verlangen." Gemäss Auskunft unserer kantonalen AHV-Stelle gibt es diese Minimalrente wie angesprochen in der Schweiz äusserst selten, und wenn schon würden die meisten mit Bestimmtheit und mit Recht eine monatliche Auszahlung fordern und fordern können.

Grundsätzlich könnte man den ganzen Absatz 2 streichen, aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob dies vor allem für Renten gedacht ist, welche ins Ausland ausbezahlt werden. [PAGE 456] Wegen den im Verhältnis sehr hohen Anweisungskosten wäre es in diesem Fall ein Muss, dass diese Kleinrenten nur einmal jährlich ausbezahlt werden könnten. Dann muss der letzte Satz unbedingt - so wie ich es vorschlage - gestrichen werden.

Ich bitte Sie, mindestens meinem Antrag zu folgen. Im Ständerat könnte dieser Artikel bei Bedarf noch weiter bereinigt oder ganz gestrichen werden. Mit der neuen AHV-Gesetzgebung soll nach Möglichkeit eine administrativ einfache Handhabung ohne technische Kapriolen angestrebt werden.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zu folgen.

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