Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-06-01
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Das Aktien- und Rechnungslegungsrecht wurde während der Beratungen im Parlament auf drei Vorlagen aufgeteilt. Die erste Vorlage - die grosse Aktienrechtsrevision - ist in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sistiert, bis wir die Gegenvorschläge zur Minder-Initiative auf Gesetzes- und auf Verfassungsstufe beraten haben. Aus der vom Ständerat abgespaltenen Vorlage 2 des Rechnungslegungsrechts wurde vom Nationalrat mit einer dritten Vorlage ein kleiner Teil, nämlich die Schwellenwerte im Revisionsrecht, herausgebrochen.
Der Nationalrat beschloss in der Herbstsession 2010, Artikel 727 OR in die Revision des Rechnungslegungsrechts mit einzubeziehen und die Schwellenwerte anzuheben. Gemäss dieser Bestimmung müssen neben Publikumsgesellschaften und konzernrechnungspflichtigen Gesellschaften nur noch jene Gesellschaften eine ordentliche Revision vornehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten: Bilanzsumme von 20 Millionen Franken; Umsatzerlös von 40 Millionen Franken; 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
Der Nationalrat beschloss zudem, mit dem revidierten Artikel 727 OR eine eigene Vorlage zu bilden, was auch vom Ständerat unterstützt wird. Nach dem Willen des Nationalrates soll die Vorlage möglichst rasch in Kraft gesetzt werden. Die Kommission hat mehrheitlich beschlossen, dem Ständerat zu folgen und dem Bundesrat die Inkraftsetzung zu überlassen, dies allerdings mit dem Auftrag, dem Willen des Parlamentes zu folgen und die erhöhten Schwellenwerte baldmöglichst in Kraft zu setzen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.