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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-01

Wortprotokoll

Der Antragsteller möchte, dass die Schweizer Börsen die anwendbaren Standards für die bei ihnen kotierten Aktiengesellschaften selber festlegen können. Das ist aus folgenden Gründen abzulehnen: Die Schweizer Börse ist keine staatliche Einrichtung, sondern eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, deren grösste Aktionärinnen unter anderem die zwei Grossbanken UBS und Credit Suisse sind. Aus rechtsstaatlichen Gründen ist es deshalb notwendig, dass nicht die Schweizer Börse, sondern der Bundesrat als demokratisch legitimiertes Exekutivorgan des Bundes die zulässigen Standards bestimmt.

Die Rechnungslegung ist keine rein börseninterne Angelegenheit. Der Bundesrat wird in der Lage sein, ausreichend schnell auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der anerkannten Standards zur Rechnungslegung zu reagieren. Es ist davon auszugehen, dass die drei für die Schweizer Börse relevanten Standards, nämlich Swiss GAAP FER, IFRS und US GAAP als Standards bezeichnet werden. Zudem wird die Verordnung des Bundesrates nicht im luftleeren Raum entstehen, sondern selbstverständlich in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und privaten Organisationen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Entscheid des Ständerates, der deutlich ausfiel, bzw. auch Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen und den Einzelantrag abzulehnen, damit wir auch in der Differenzbereinigung einen Schritt weiterkommen.

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