Gross Jost · Nationalrat · 2001-05-09
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, diesen Vorstoss als Motion zu unterstützen und zu überweisen.
Ich denke, das ist ein sehr taugliches Modell, verschiedene, miteinander in Verbindung stehende Ziele zu erreichen. Man tut nämlich einerseits in Verbindung mit einem tauglichen Modell der Qualitätssicherung etwas für die Kostenlenkung im Gesundheitswesen, und andererseits soll damit auch - das ist das Interessante, das uns jetzt in der Subkommission KVG und in der Beratung des KVG generell sehr beschäftigt - eine gewisse Einschränkung des Vertragszwanges im ambulanten Bereich verwirklicht werden. Wichtig ist, dass dieses Modell der Einschränkung des Vertragszwanges nicht einfach ein Diktat der Versicherer ist, dass es an qualitative Kriterien geknüpft ist und dass wir damit eine Chance haben, den Patiententourismus über solche Gatekeeper-Modelle im Rahmen des Möglichen zu unterbinden.
Ich denke, es müssen verschiedene Punkte erfüllt sein, damit dieses Modell - ein sehr taugliches Modell - schon in der pendenten Revision des KVG verwirklicht werden kann. Es handelt sich vor allem um folgende Voraussetzungen: Ambulante Leistungserbringer sind nur dann zur Grundversicherung zuzulassen, wenn sie an ein solches Hausarztmodell oder an ein Ärztenetz auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung mit den Versicherern angeschlossen sind. Der Zugang darf nicht von irgendwelchen willkürlichen Kriterien abhängig gemacht werden, sondern soll von fachlichen, qualitativen Kriterien, von der Befähigung, der Weiterbildung und der persönlichen Integrität abhängen. Selbstverständlich müssen diese Modelle durch das Bundesamt für Sozialversicherung oder eine geeignete Instanz - vielleicht auch eine unabhängige Institution - genehmigt werden, damit auch der Bund die entsprechende Kontrolle ausüben kann. Diese Hausarztmodelle müssen obligatorisch und flächendeckend sein, sie können aber im gleichen Gebiet auch in Konkurrenz zueinander stehen.
Ein ganz entscheidender Punkt, damit dieses Modell auch in der Kostenlenkung und in der Qualitätssicherung wirklich Erfolg haben kann, ist folgender: Die Hausarztmodelle müssen eine Budgetverantwortung übernehmen, damit sie eben dann, wenn sie in Mengen und Preisen übermarchen, gewissermassen über den Tarif bestraft werden können. Sie müssen einen Beitrag für eine ausgeglichene Kostenentwicklung im Gesundheitswesen übernehmen.
Weil dieses Modell jetzt zur Debatte steht und in der Subkommission KVG darüber beraten wird - wir beschäftigen uns bereits sehr intensiv damit, Herr Gutzwiller hat es gesagt -, weil es eine Chance hat, bei einer intelligenten Ausgestaltung eine Mehrheit zu gewinnen, sollte jetzt der Bundesrat dieses Signal aus der Mitte des Parlamentes verstehen und sagen: Wir sind bereit, dieses Modell ernsthaft zu prüfen, und das heisst, diesen Vorstoss als Motion und nicht nur als Postulat entgegenzunehmen. Die Ablehnung ist mir unverständlich, muss ich sagen.
Ich bitte Sie, auch aufgrund der Unterstützung über unsere Fraktion hinaus, diese Motion zu überweisen.