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preparatory:AB 118675

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-06-06

Wortprotokoll

Die Motion greift tatsächlich ein Problem auf, das auch uns enorm beschäftigt. Die Frage des Milizsystems und was es ausmacht, hat einen Zusammenhang mit den Beständen.

Ich möchte vorab aber feststellen, dass die Endtauglichkeit eines rekrutierten Jahrgangs in den letzten zwanzig Jahren in etwa gleich geblieben ist. Es sind immer etwas über 60 Prozent, die am Schluss eine Rekrutenschule absolvieren. Es ist nicht gelungen - wie Sie richtig gesagt haben -, mit der längeren Rekrutierung, mit einer gründlicheren Rekrutierung die Tauglichkeit anzuheben. Es ist aber gelungen, etwas Kosten einzusparen, weil wir weniger Personen für die Rekrutenschule aufbieten, die wir ausrüsten und dann wieder entlassen. Die Endtauglichkeit eines Jahrgangs, also der Anteil derjenigen, die eine Rekrutenschule absolvieren, ist in etwa gleich geblieben.

Zur Frage der Geburten und der Einbürgerungen: Diese Frage beschäftigt uns tatsächlich. Wir haben aber keine Zahlen über eine reduzierte Tauglichkeit bei den Eingebürgerten, weil wir dazu keine Erhebungen durchführen. Wir erheben also keine Zahlen zur Frage: Wer wurde eingebürgert und ist dann tauglich oder nicht? Es ist auch die Frage, wann jemand eingebürgert wird. Hier hängen wir bezüglich der künftigen Bestände etwas in der Luft. Wir kennen die Zahl der Geburten der Schweizer; wenn ein ausländisches Kind geboren wird, wissen wir nicht, was es bezüglich Einbürgerung in den nächsten 20 bzw. 26 Jahren machen wird. Wir stellen zurzeit fest, dass die Zahl der Einbürgerungen zunimmt und die Bestände in der Regel über den Geburtenjahrgängen der Schweiz bleiben; wir haben also mehr Rekrutierte, als es aufgrund des Geburtenjahrgangs sein sollten, weil in der Zwischenzeit Einbürgerungen stattgefunden haben. Wir haben aber keine Zahlen, die eine tiefere Tauglichkeitsrate von Eingebürgerten belegen würden, weil wir das einfach nicht erheben. In dem Moment, in dem jemand rekrutiert wird, ist er Schweizer - und nicht Eingebürgerter oder sonst irgendetwas.

Es ist auch eine Tatsache, dass wir zunehmend Probleme mit dem Überlassen einer Waffe haben. Die Rekrutierten sind auch eine Art Spiegel der Gesellschaft. Daher überprüfen wir jetzt bei allen zu Rekrutierenden bei der Aushebung, ob bei ihnen bereits ein entsprechendes Delikt vorliegt.

Bezüglich der Frage, wie hoch die Armeebestände sein werden, tappen wir aber tatsächlich etwas im Dunkeln, weil wir die Zahl der Einbürgerungen nicht kennen. Wir werden immer wieder überrascht, wenn wir die Zahlen des Bundesamtes für Statistik nehmen und dann die Rekrutierungszahlen damit vergleichen.

Nun zur Frage der differenzierten Tauglichkeit: De jure ist jemand tauglich, oder er ist nicht tauglich. Faktisch besteht aber heute schon eine differenzierte Tauglichkeit; es wird nicht jeder in diesem Land Grenadier, der Grenadier werden möchte, weil die Voraussetzungen dazu nicht bei jedem stimmen. Bei der Rekrutierung wird auf die Möglichkeiten eines Stellungspflichtigen Rücksicht genommen, und er wird entsprechend eingeteilt. Es gibt natürlich immer eine gewisse Grauzone. Es ist aber hinsichtlich der Aushebung auch ein sehr grosser Erfahrungsschatz vorhanden. Wir wissen aus Erfahrung, mit welchen Gebrechen, mit welchen Nachteilen jemand irgendwann doch ausscheidet, auch wenn er stellungspflichtig ist. Wir haben heute fast mehr junge Männer, die trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen Militärdienst absolvieren möchten, bei denen wir aber sagen müssen, dass es aufgrund unserer Erfahrungen kaum möglich sein wird, dass sie die Rekrutenschule auch tatsächlich absolvieren können.

Die durchschnittlichen Zahlen der letzten 20, 25 Jahre geben uns Recht: Der Grad der Tauglichkeit der Stellungspflichtigen oder deren Möglichkeit, die Rekrutenschule zu absolvieren, ist immer in etwa gleich hoch geblieben. Wir haben zusätzlich Abgänge von Personen, die dann Zivildienst leisten. Die Zahlen gehen aber insgesamt zurück, insbesondere in den Rekrutenschulen. Die getroffenen Massnahmen führen dazu, dass wir weniger da Abgänge haben. Hierzu sind bei Ihnen noch Vorstösse hängig, die allenfalls zu einer Verschärfung des Gesetzes führen.

Hinsichtlich der Bestände spielen weitere Fragen mit. Eine Frage ist die Grösse der Armee, wenn die Armee verkleinert wird: Der Bundesrat möchte 80 000 Dienstpflichtige; Sie werden im September darüber beraten. In diesem Zusammenhang ist die Frage nicht so relevant, wie hoch die Tauglichkeitsrate ist, weil 80 000 oder 100 000 Dienstpflichtige geteilt durch die Anzahl der Wehrdienstpflichtigen pro Jahrgang vier, fünf WK ergeben; das ist die eine Grösse. Aber die zentrale Frage, und die hat Herr Schlüer angesprochen, ist die Frage der Miliz: Wie lange gilt eine Armee noch als Miliz? Wie stark müssen die Bevölkerungsteile darin abgebildet sein, und wo liegt die Grenze der Wehrgerechtigkeit? Diese Frage haben Sie ja mehrmals diskutiert, und sie kann nicht mit der Grösse der Armee und mit der Tauglichkeit abgehandelt werden. Vielmehr ist es für uns eine wichtige Grösse, eine Milizarmee zu haben, die in der Bevölkerung verankert ist. Da haben Sie natürlich Recht: Je kleiner die [PAGE 915] Tauglichkeitsrate und je kürzer die Verweildauer ist, desto mehr wird das infrage gestellt.

Insgesamt kennen wir die Problematik, die in dieser Motion aufgegriffen wird; wir sind eigentlich in all diesen Bereichen grundsätzlich tätig. Wir sind der Ansicht, dass es nicht nötig ist, dieser Motion zuzustimmen, weil wir in diesen Bereichen ohnehin an der Arbeit sind und mit jährlichen Statistiken darüber Auskunft geben und weil diese Fragen künftig selbstverständlich auch im Rahmen des Armeeberichtes abgehandelt werden.

Ich bitte Sie, auf eine Zustimmung zu dieser Motion zu verzichten, weil wir ohnehin an diesen Themen arbeiten und diesbezüglich in den Kommissionen mit Ihnen in Kontakt stehen.