Allemann Evi · Nationalrat · 2011-06-06
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-06
Wortprotokoll
Diesmal geht es nicht um die Bestände, sondern es geht um die Abschaffung der Militärjustiz. Schon 1990 empfahl die von Ständerat Schoch präsidierte Arbeitsgruppe Armeereform, die Militärgerichte durch zivile kantonale Gerichte zu ersetzen. Die Militärjustiz als parallele Sonderjustiz ist in Zeiten erhöhten Spardrucks eine Luxuslösung, welche sich andere Staaten nicht oder nicht mehr leisten. Eine Übertragung der militärischen Gerichtsbarkeit an zivile Gerichte ist aber auch aus rechtsstaatlichen Gründen begrüssenswert, denn die Militärjustiz ist nichts anderes als eine Sonderjustiz.
Seit der Empfehlung der Arbeitsgruppe Schoch ist die rechtsstaatliche Sensibilität insbesondere im Zusammenhang mit der Armee gestiegen. Das Beiziehen von allenfalls notwendigem militärischem Fachwissen wäre für Zivilgerichte nichts Aussergewöhnliches, haben sie doch häufig über Sachverhalte zu entscheiden, zu deren Beurteilung sie auf Experten und auf Gutachten angewiesen sind. Dieses [PAGE 919] Argument also ist mit dem Hinweis auf externe Expertinnen oder Experten, die das Gericht beiziehen könnte, sicher zu entschärfen. Die Militärjustiz ist heute nicht viel mehr als eine Tradition, ein sogenannter alter Zopf, den wir getrost abschneiden können.