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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-07

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-07

Wortprotokoll

Die Antwort auf die Frage nach der Besteuerung der sogenannten Hedge-Fonds-Manager ist unterschiedlich, je nachdem, ob der Hedge-Fonds-Manager eine natürliche Person oder eine juristische Person ist. Einkünfte aus der Managementtätigkeit werden bei einer natürlichen Person mit der Einkommenssteuer, bei einer juristischen Person mit der Gewinnsteuer erfasst. Tätigt ein Hedge-Fonds-Manager wie irgendeine andere Privatperson eine private Anlage in einen Hedge-Fonds, so kann es durchaus vorkommen, dass sich unter den Erträgen private Kapitalgewinne befinden, die von der direkten Bundessteuer und von den Kantons- und Gemeindesteuern nicht erfasst werden. Fällt ein Kapitalgewinn im Privatvermögen an, dann ist er steuerfrei. Bei Hedge-Fonds ist es durchaus üblich, dass Kapitalgewinne anfallen, denn nicht selten werden Beteiligungen nach einer gewissen Haltedauer veräussert. Da die Hedge-Fonds selbst nicht einkommenssteuerpflichtig sind, werden Kapitalgewinne und übrige Erträge steuerlich den am Hedge-Fonds Beteiligten zugerechnet. Übrige Erträge unterliegen der ordentlichen Einkommensbesteuerung.