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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2011-06-07

Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-07

Wortprotokoll

Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte und vor allem die Subkommissionen Gerichte und Bundesanwaltschaft haben sich mit der Geschäftsführung des Bundesgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundesstrafgerichtes und der Bundesanwaltschaft befasst. Neu haben die Subkommissionen auch ihre am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Oberaufsicht über die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft wahrgenommen.

Die Subkommissionen sprachen in Lausanne mit dem Bundesgerichtspräsidenten, den übrigen Mitgliedern der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes, den Präsidenten der erstinstanzlichen Gerichte, dem Präsidenten der Aufsichtsbehörde, der Bundesanwaltschaft, dem Bundesanwalt und seinen Stellvertretern sowie mit den Generalsekretären. Am darauffolgenden Tag berieten die zuständigen Subkommissionen der Geschäftsprüfungskommissionen und der Finanzkommissionen den Jahresbericht und die Jahresrechnung gemeinsam. Daraus ergeben sich jedoch materiell keinerlei spezielle Bemerkungen, weshalb ich darauf verzichte, weiter darauf einzugehen. Dieses neue Vorgehen wird dieses Jahr erstmals angewendet, sodass noch weitere Erfahrungen damit gemacht werden müssen.

Anlässlich des Besuches am Bundesgericht war insbesondere das Controllingverfahren betreffend die Arbeit und die Arbeitslast der Richter ein Thema. Während des Gesprächs und nach Einsicht in die anonymisierten Arbeitsstatistiken der einzelnen Richterinnen und Richter zeigte sich, dass diese nicht absolut genommen werden dürfen und interpretiert werden müssen, da sie nicht selbsterklärend sind beziehungsweise falsch interpretiert werden können. Das ist denn auch der Grund, weshalb die Gerichte diese Daten nicht veröffentlichen. Wichtig ist, dass innerhalb der Gerichte, der Abteilungen und Kammern die Über- und Aufsicht über die Erledigung der einzelnen Verfahren durch die Richterinnen und Richter vorhanden ist. Diese Statistiken dienen in erster Linie den Gerichten selbst als Führungsinstrument. Dass die Arbeit in den einzelnen Gerichten und deren Abteilungen sorgfältig gemacht wird, konnten die Kommissionen daraus ersehen. Die Kommissionen kamen denn auch zum Schluss, dass es richtig war und ist, die Erledigungsstatistik in anonymisierter Form einzusehen, mit den Präsidenten darüber zu diskutieren und die entsprechenden Fragen zu stellen.

Am Bundesgericht gingen im Berichtsjahr 7367 Fälle ein, 7424 Fälle wurden erledigt. Zum Vergleich: 2009 waren es 7189 Eingänge gegenüber 7242 Erledigungen. Es wurden 2141 Fälle auf das Jahr 2011 übertragen. Die Fallzahlen sind erneut leicht gestiegen. Wiederum konnten mehr Fälle erledigt werden, als eingingen. Ein kleiner Vergleich: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 140 000 Fälle hängig. Im Durchschnitt dauert ein Fall am Bundesgericht 115 Tage. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Zahl der öffentlichen Beratungen, es waren deren 55. Diese Zahlen sind allerdings auch zu relativieren, denn die Art der Erledigung und des Aufwandes zur Erstellung der Referate und Urteile differiert sehr stark.

Die Kommissionen konnten sich bei allen Präsidenten vergewissern, dass die Beziehungen zwischen dem Bundesgericht und den erstinstanzlichen Gerichten gut sind und die Zusammenarbeit gut funktioniert. Dies zeigt sich auch am von den Gerichten gemeinsam ausgearbeiteten und beschlossenen Rahmenkonzept zur Öffentlichkeitsarbeit. Dieses trat unmittelbar nach seiner Verabschiedung Ende März in Kraft. Darin haben die Gerichte den Grundsatz festgelegt, dass die Justiz den Inhalt der Rechtsprechung durch ihre Urteile und nicht durch weitere Kommentare vermittelt. Bei komplizierten und öffentlichkeitswirksamen Verfahren gibt es Medienmitteilungen und allenfalls bei politisch brisanten Fällen mit der gebotenen Zurückhaltung mündliche oder schriftliche Stellungnahmen, die aber keinesfalls eine Fortsetzung der Urteilsberatung sind.

Im Gespräch mit dem Bundesverwaltungsgericht war die sogenannte Heimarbeit oder Telearbeit wieder ein Thema. Telearbeit wird für das nichtrichterliche Personal individuell gewährt, in der Regel zu 20 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 40 Prozent. Das entspricht den Vorgaben des Bundespersonalgesetzes, dem das nichtrichterliche Personal unterstellt ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es für Richterinnen und Richter grundsätzlich keine Heimarbeit gibt, was allerdings nicht ausschliesst, dass die Richterinnen und Richter - für sie gilt ja die sogenannte Vertrauensarbeitszeit - am Wochenende oder abends ihren Laptop nach Hause nehmen können.

Der Umzug nach St. Gallen ist für Frühling 2012 vorgesehen. Der Baufortschritt verläuft gemäss Terminplan, und der Start des Betriebs des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen ist auf den 1. Juli 2012 vorgesehen. Im Hinblick auf diesen Umzug ist die Fluktuation unter dem administrativen Personal sowie den Gerichtsschreibern sprunghaft angestiegen. Beim Kanzleipersonal ist sie sehr hoch, bei den Gerichtsschreibern hoch. Bemühungen sind im Gange, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Weiter gibt es vorzeitige, aber nicht mit dem Umzug begründete Rücktritte unter den Richterinnen und Richtern.

Die Geschäftslast ist immer noch sehr hoch, wobei die Dauer der Verfahren und die Anzahl hängiger Fälle in den Asylverfahren problematisch sind. Das Controlling über die Eingänge und Erledigungen findet in den Abteilungen monatlich statt, ein Quartalsreporting über Eingänge, Erledigungen, Verfahrensdauern, finanzielle Kennzahlen und Personalkennzahlen führt die Gerichtsleitung durch. Damit wird Handlungsbedarf früh erkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine IT-Plattform plangemäss innerhalb des Budgets umgestellt, d. h., es hat sich aus der Zusammenarbeit mit dem Bundesgericht gelöst und arbeitet nun IT-mässig mit dem Bundesamt für Informatik zusammen.

Auch der Aufbau des Bundespatentgerichtes, das unter das Dach des Bundesverwaltungsgerichtes schlüpfen wird, verläuft nach Plan und Budget. Das Gericht wird seine Tätigkeit am 1. Januar 2012 in einem Provisorium in St. Gallen aufnehmen und etwa im September 2012 in das Gebäude des Bundesverwaltungsgerichtes einziehen.

Am Bundesstrafgericht hat sich insofern viel verändert, als seit dem 1. Januar 2011 die neue Strafprozessordnung in Kraft ist und damit die Verhandlungen der Strafkammern öffentlich sind. Die Auswirkungen der neuen Strafprozessordnung können aber noch nicht konkret festgestellt werden, dafür war die Zeit zu kurz. Es ist vorgesehen, weiterhin eine zurückhaltende Informationspolitik zu betreiben. Das Controlling wurde durch die Präsidenten der Kammern durchgeführt, die Geschäftslast gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Fälle sind zum Teil sehr umfangreich und kommen unregelmässig ans Bundesstrafgericht.

Der Bau des neuen Gebäudes verläuft gemäss Plan und Kostenrahmen. Der Rohbau soll Ende 2011 fertig sein, der Einzugstermin ist auf den 1. April 2012 vorgesehen. Aufgrund des Anschlages zu Beginn des letzten Jahres musste das Bundesstrafgericht die Sicherheitsmassnahmen erheblich verbessern. [PAGE 965]

Die Kommissionen haben auch ein Gespräch mit dem Präsidenten des Militärkassationsgerichtes geführt. Dazu gibt es aber keine speziellen Bemerkungen.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch ein Wort zur neuen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, obwohl diese Behörde nicht dem Bundesgericht unterstellt ist, dessen Geschäftsbericht wir ja jetzt abnehmen. Die Kommissionen führten im April zum ersten Mal ein Gespräch mit dem Präsidenten der neu seit dem 1. Januar 2011 installierten Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Diese neue und unabhängige Behörde ist daran, sich ein Bild von der Organisation, der Tätigkeit und den Problemen der Bundesanwaltschaft zu verschaffen. Ein erster Bericht im nächsten Jahr ist abzuwarten. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft geschah im vergangenen Jahr materiell noch gleich wie bisher. Die GPK ihrerseits werden als Oberaufsichtsbehörde im Laufe des Jahres festlegen, mit welchen Kontrollinstrumenten und wie intensiv sie ihre Oberaufsicht über die neue Behörde wahrnehmen wollen.

Abschliessend danke ich im Namen der GPK den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern und den Richterinnen und Richtern der erstinstanzlichen Gerichte für ihre Arbeit und ihr Engagement in ihrem Amt. Sie tragen viel zur Glaubwürdigkeit unserer Institutionen und unseres Rechtsstaates bei.

Die GPK haben den Bericht 2010 genehmigt und beantragen Ihnen, dasselbe zu tun.

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