Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-07
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-07
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst einmal verschiedene Feststellungen aus dem Personalbereich zusammenfassen. Frau Nationalrätin Goll, Sprecherin der GPK, Frau Nationalrätin Ingold, Frau Nationalrätin Aubert und Frau Nationalrätin Glauser haben zum Personalbereich Fragen und Anregungen vorgebracht.
Zur Personalpolitik: Es ist dem Bundesrat klar, dass wir hier eine grosse Verantwortung haben. Wir haben Ihnen bereits die Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015 unterbreitet bzw. zur Diskussion gestellt. Wir werden sie jetzt umsetzen. Selbstverständlich ist es so, dass dann das Gesamtkonzept zur Umsetzung sagt, was wirklich in dieser Personalstrategie drin ist. Eine Strategie ist schnell einmal gut, doch dann kommt es darauf an, wie sie umgesetzt wird, welches die Massnahmen sind. Wir sind hier gefordert, das ist uns klar.
Was die Revision des Bundespersonalgesetzes betrifft: Die Revision, die wir jetzt diskutieren, ist seit 2006 unterwegs; sie ist also nicht gerade ganz neu. Aber die GPK hat sich im Jahr 2009 tatsächlich auch damit auseinandergesetzt und hat zu Recht verschiedene Fragen aufgeworfen. Ich kann Ihnen heute sagen: Die Gesetzesrevision ist auf gutem Wege, wir werden sie noch in diesem Jahr im Bundesrat behandeln. Wir werden sie selbstverständlich eingehend mit Ihnen diskutieren. Wir haben sie - das möchte ich auch betonen - mit den Personalvertretungen intensiv diskutiert und sind jetzt mit einem Teil der Personalvertretungen in Übereinstimmung. Es gibt verschiedene Punkte, die noch nicht bereinigt sind; aber im Grossen und Ganzen sind wir uns einig und stehen wir alle hinter dieser Revision.
Es geht im Wesentlichen hier darum, dass wir den neuen Bedürfnissen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung tragen. Das ist eines der Ziele, die wir verfolgen. Das andere ist eine gewisse Annäherung an das Obligationenrecht, aber selbstverständlich nicht eine vollständige Übernahme eines Minimalstandards nach OR, wie es auch gesagt wurde, sondern eine Annäherung dort, wo es um Kündigungsvorschriften und Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten geht. Das tun wir immer im Wissen, dass die öffentliche Hand ein besonderer Arbeitgeber ist; das gilt für alle Stufen, für Bund, Kantone und Gemeinden. Dem wollen und werden wir Rechnung tragen.
Auch neu ist - in den personalrechtlichen Leitlinien des EPA kommt das zum Ausdruck -, dass wir uns vermehrt damit auseinandersetzen möchten, wie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen nicht im Berufsalltag stehen können, mit Case Management wieder integriert werden können. Es geht also darum, ein moderner Arbeitgeber zu sein.
Es ist uns weiter ein Anliegen, der Gleichstellung in allen Bereichen Rechnung zu tragen, betreffe sie nun das Verhältnis zwischen Frau und Mann, betreffe sie Menschen mit Behinderungen oder verschiedene Sprachgemeinschaften. Das ist nicht immer ganz einfach, das sage ich Ihnen. Das Erste ist natürlich, dass die Qualifikation für eine bestimmte Stelle gegeben sein muss, und dann kommen alle anderen Anforderungen, denen wir wirklich Rechnung tragen wollen: sprachliche Diversifizierung und selbstverständlich das Verhältnis zwischen Frau und Mann, auch in Kaderpositionen. Das können wir nur mit den neuen Arbeitszeitmodellen umsetzen, also mit der Möglichkeit, flexibler zu arbeiten. Weiter ist die sprachliche Durchmischung wichtig und ebenso die Integration von Menschen mit Behinderung. Hier wurde zu Recht gesagt, das Ziel, die Bandbreite von 1 bis 1,5 Prozent, sei nicht erreicht. Wir möchten es erreichen, wir sind unterwegs, aber wir haben es noch nicht erreicht, das müssen wir einfach sagen. Es gibt verschiedene Dienststellen, wo es besser geht, und es gibt andere, die die Vorgaben noch nicht ganz umgesetzt haben. Das zu den Fragen rund um die Personalgesetzgebung. [PAGE 956]
Dann zu einem zweiten Fragenkomplex, den Frau Goll angesprochen hat, zu den Unternehmenssteuerreformen II und III. Zuerst einmal zur Reform III: Die Vernehmlassungsvorlage steht noch nicht. Wir haben alles zusammengetragen, aber es gibt noch ein paar schwierige Fragen, die zu lösen sind. Wir haben die Unternehmenssteuerreform III ja in zwei Teilen konzipiert: Der eine betrifft die Steuersenkungen, dort geht es im Wesentlichen darum, dass wir die Emissionsabgabe eliminieren wollen. Es wurde angekündigt, dass man das machen will. Der andere Teil betrifft die Frage der Konzernfinanzierung und der internen Verrechnung. Diese sollen mit der europäischen Entwicklung in Übereinstimmung gebracht werden. Da geht es um die kantonalen Steuerregimes, die uns seit Jahren beschäftigen, also Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften und deren Besteuerung. Weil diese zwei Teile der Vorlage miteinander verbunden sind, müssen wir zuerst einmal bei den kantonalen Steuerregimes die Lösungen haben, bevor wir dann alles miteinander unterbreiten können.
Zur Unternehmenssteuerreform II, zum Kapitaleinlageprinzip: An sich war die Unternehmenssteuerreform II als Reform unbestritten. Sie enthielt bestimmte Teile, die auch für die Unternehmen in unserem Land sehr wichtig sind: Das sind die Fragen der Nachfolgeregelung, der Dividendenbesteuerung usw. Über das Kapitaleinlageprinzip gab es bereits in der Vernehmlassung Diskussionen. Man warf die Frage auf, wie weit zurück eine Rückwirkung ab der Inkraftsetzung möglich sei. 22 Kantone sprachen sich damals dafür aus, dass dies rückwirkend ab Inkraftsetzung bis in das Jahr 2003 gelten solle, dies werde akzeptiert. Sie wissen, es kam dann eine etwas weiter zurückgehende Rückwirkung hinein.
Aber heute stellt sich die Frage, ob die Finanzierung der Kapitaleinlagerückzahlungen, wie das heute zum Teil aus Gewinnen und Gewinnreserven geschieht, zulässig sein soll, ob wir das möchten oder nicht. Es sind ja zwei Motionen eingereicht worden, die auf eine ausgewogene Lösung abzielen; wir werden uns darüber noch intensiv unterhalten können. Ich habe gesagt, dass wir Vorschläge machen werden und diese in den Bundesrat bringen werden.
Zur Feststellung von Frau Nationalrätin Weber-Gobet hinsichtlich Rechnungsgewinnen statt -verlusten und Mindereinnahmen aus Steuervorlagen: Schauen Sie, man kann die Mindereinnahmen bei Steuervorlagen nie punktgenau feststellen. Sie können ja auch das Wirtschaftswachstum, das sich aus einer Steuervorlage ergibt, nicht ganz klar feststellen. Aber es ist sicher so, dass sich die Schätzungen noch verbessern lassen. Wir haben ein grosses Projekt zur Frage aufgegleist, wie wir auf der einen Seite die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer schon ab 2012 nach einer neuen Methode berechnen und auf der anderen Seite auch die Mindereinnahmen bei bestimmten Vorlagen etwas genauer schätzen können. Damit lässt sich die Sache etwas dingfester machen.
Zur Frage von Herrn Nationalrat Lustenberger bzw. zur Anregung, einen Bericht über alle Ausgaben zu verfertigen, die wir im Zusammenhang mit der Amtshilfe an die USA in Sachen UBS hatten: Wir werden das sehr gerne für Sie machen. Wir werden einen Schlussbericht über die Aufwendungen formulieren; es waren ja 4450 Amtshilfegesuche, die die Steuerverwaltung in einem Jahr erledigt hat. Das ist eine beachtliche Leistung. An die USA überwiesen wurden bereits die Daten von 4059 Kunden. Ein weiterer Teil ist noch hängig, vor allem sind noch 116 Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht hängig; sie müssen auch noch behandelt werden. Aber unseren Teil dieses Vertrags haben wir, die Eidgenössische Steuerverwaltung und das EFD, erfüllt. Wir werden Ihnen gerne aufzeigen, was dies an personellen Ressourcen und an Sachaufwand bedeutet hat. Wir werden Ihnen das in einem Bericht zusammenstellen, damit wir die Geschichte ordentlich abschliessen können. Sie werden ihn Ende Jahr zur Kenntnisnahme erhalten.
Zur Frage von Herrn Nationalrat Glur nach den Währungsinterventionen der SNB und den Währungsreserven: Schauen Sie, wenn Sie heute sagen, die SNB habe falsche Währungsreserven angelegt, dann muss ich darauf hinweisen, dass diese zum Teil in einer Zeit angelegt worden sind, als die entsprechenden Währungen noch durchaus gute, harte Währungen waren, so der Euro und der US-Dollar. Es geht eben um die Welt der Währungen, und da können Sie heute nicht sagen, wo wir in zehn Jahren stehen werden. Ich denke, dieser "Vorwurf" ist so vielleicht nicht ganz nachvollziehbar.
Dann zur Gewinnausschüttung: Gewinnausschüttung bedeutet per se, dass Gewinn vorhanden sein muss. Wenn in dem Sinne kein Gewinn vorhanden ist und die Ausschüttungsreserven vollständig aufgebraucht sind - was sie jetzt sind -, dann können wir auch nicht mit einer Gewinnausschüttung rechnen. Ich denke, das ist jetzt so. Was wir noch eingestellt haben oder wovon wir rechnerisch einfach noch ausgehen, ist diese eine Milliarde Franken, die man in der Globalbilanz des NFA als durchschnittliche Ausschüttung eingestellt hat. Ob es eine solche Ausschüttung geben wird, wissen wir heute aber noch nicht. Wenn kein Gewinn vorhanden ist, dann wird es keine Gewinnausschüttung geben. Das ist, denke ich, nachvollziehbar.
Dann noch zu Ihrer Orientierung: Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates unter dem Präsidium meines Kollegen, Herrn Schneider-Ammann, bei dem auch die UVEK-Vertreterin und ich dabei sind, führt regelmässig Gespräche mit dem Direktorium der Nationalbank, auch über all diese Fragen.