Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2011-06-15
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt, das wurde vorhin von der Frau Bundeskanzlerin so dargestellt, dass seine Stellungnahme in Berichten der Aufsichtskommissionen speziell ausgewiesen wird und dass die Aufsichtskommissionen begründen müssen, warum sie seine Stellungnahme nicht berücksichtigen. Wenn die GPK verpflichtet würde, bereits in ihrem Bericht die Stellungnahme des Bundesrates so einzubeziehen, wäre dies eine Restriktion des verfassungsmässigen Auftrages der GPK.
Der Bundesrat hat bereits ein Konsultationsrecht vor der Veröffentlichung des Berichtes. Dabei geht es vor allem auch um eine Sachverhaltskontrolle, also darum, Sachverhaltsfehler auszumerzen. Zudem kann der Bundesrat in dieser Phase selbstverständlich Geheimhaltungsinteressen geltend machen. Andererseits kann er nach der Veröffentlichung offiziell Stellung nehmen und seine Stellungnahme dann auch veröffentlichen. Die Kommission ist der Meinung, dass der Bundesrat somit genügend Möglichkeiten hat, seine Sicht einzubringen.
Der Ständerat hat die Anträge des Bundesrates richtigerweise abgelehnt, und Ihre Kommission bittet Sie, dem Ständerat zu folgen.