Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-06-15
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-06-15
Wortprotokoll
Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und überall den Anträgen der Kommission zu folgen. Wir schaffen damit die nötigen Verbesserungen der Arbeitsgrundlagen für unsere Oberaufsicht. Es ist dringend, dass der Gesetzgeber hier Klarheit schafft, ist es doch in den letzten Jahren immer wieder zu Problemen und endlosen Diskussionen mit dem Bundesrat über die der Oberaufsicht zustehenden Rechte gekommen. So hat der Bundesrat in den letzten Jahren diese Informationsrechte in Bezug auf Akten des Bundesrates immer restriktiver ausgelegt, und die GPK haben wichtige Unterlagen überhaupt nicht - oder erst nach langem Hin und Her - erhalten; dies, obwohl die GPK schon nach geltendem Gesetz endgültig über die Ausübung ihrer Informationsrechte entscheiden. Der Bundesrat hat sich schlicht und einfach geweigert, diese Bestimmungen einzuhalten.
Ein aktuelles Beispiel ist die GPK-Inspektion zur Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat: Diese Inspektion ist nach wie vor sistiert, weil seitens des Bundesrates die Informationsrechte der GPK in diesem Dossier bestritten und deshalb der GPK die notwendigen Informationen nicht übermittelt werden.
Diese Situation stellt für die GPK ein ernsthaftes Problem für die Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrages dar. Oder mit anderen Worten: Dies hat zur Folge, dass das Parlament die ihm obliegende Oberaufsicht nicht mehr wirksam und adäquat ausüben kann. Die BDP erachtet es deshalb als wichtig, ja unabdingbar, dass der Zugang zu Akten und Informationen geklärt und verbessert wird. Dabei ist festzuhalten, dass es sich hier vorab um eine Präzisierung und nicht um einen Ausbau der Rechte handelt. Mit eindeutigen Definitionen, einer Ausdehnung der Auskunftspflicht auf Personen, welche den Bundesdienst verlassen haben, und einer Anpassung des Tätigkeitsbereichs der Geschäftsprüfungsdelegation sollen die heutigen Probleme gelöst werden.
Der Befürchtung des Bundesrates vor Indiskretionen kann entgegengehalten werden, dass auch die GPK durchaus die Auffassung vertreten, dass wirkungsvolle Massnahmen zum Geheimnisschutz nötig sind. Bereits heute sind die Aufsichtskommissionen ja verpflichtet, geeignete Vorkehrungen für den Geheimnisschutz zu treffen. Neu soll diese Verpflichtung noch verschärft werden, indem die GPK gehalten sind, explizite Weisungen zu erlassen.
Immerhin möchte ich auch hier noch anfügen, dass es zwar einige wenige unrühmliche Ausnahmen von Indiskretionen aus der GPK gab, dass die Lecks aber normalerweise auf der anderen Seite sind.
Sodann soll - was ebenfalls den berechtigten schutzwürdigen Interessen entspricht - der Umfang der Informationsrechte des Parlamentes entsprechend den zu erfüllenden Aufgaben und Funktionen auf vier Kaskadenstufen differenziert sein: einzelne Parlamentsmitglieder, Kommissionen, Aufsichtskommissionen und Delegationen derselben. Dieses abgestufte System ist unseres Erachtens zweckmässig und soll beibehalten werden.
Die BDP-Fraktion teilt die Meinung der GPK, dass mit der vorgeschlagenen Änderung des Parlamentsgesetzes die Hauptprobleme gelöst werden und dass damit die GPK die Oberaufsicht über den Bundesrat und die Verwaltung wieder richtig und rasch sollte wahrnehmen können. Die [PAGE 1132] BDP-Fraktion wird dieser Vorlage deshalb zustimmen und beantragt Ihnen, dies ebenfalls zu tun.