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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2011-06-15

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-15

Wortprotokoll

Zunächst zur Initiative: Es ist ja schön, wenn Sie etwas für die ältere Generation tun möchten. Da sind wir grundsätzlich immer dafür. Aber dann soll man etwas machen, was die Probleme löst, womit man Antworten auf reale Probleme gibt - da wäre beispielsweise der Bereich der AHV-Renten, die verbesserungsfähig wären, aber auch bei den Krankenkassenprämien könnte und müsste man etwas machen -, aber sicher nicht mit einem Vorschlag, der nur eine kleine, bereits privilegierte Minderheit der Rentner betrifft, mit einem Vorschlag, der sie [PAGE 1165] begünstigt und neue massive Ungleichheiten schafft, nicht nur gegenüber den Aktiven, sondern auch gegenüber der grossen Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner, die nicht in privilegierten Verhältnissen leben. Deshalb ist diese Initiative falsch, weil sie am Schluss sich egoistisch auswirkt und Ungleichheiten schafft.

Leider muss man sagen, dass der Gegenvorschlag, die generelle Abschaffung des Eigenmietwertes, nicht weniger untauglich ist. Er nimmt den falschen Vorschlag der Initiative auf, der auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, die Rentner, konzentriert ist, und verallgemeinert ihn. Dadurch wird der Vorschlag noch falscher.

Sicher ist die heutige Praxis der Besteuerung des Eigenmietwertes mit der Reduktion der Besteuerung auf einen Wert von 60 bis 70 Prozent problematisch - und das mit dem Segen des Bundesgerichtes. Diesen Fehler kann man aber doch nicht dadurch beheben, dass man mit der Besteuerung des Eigenmietwertes überhaupt aufhört, denn damit würde der heutige Fehler bei der Besteuerung nur noch potenziert. Die steuerliche Bevorzugung des Wohneigentums ist nicht die Folge der Besteuerung des Eigenmietwertes, sondern die Folge davon, dass die Eigenmietwerte in der Praxis zu tief angesetzt sind.

Damit muss man jetzt die richtigen Antworten auf die heutige Problematik finden. Die findet man nur, wenn man auf die Grundsätze des Steuerrechts zurückgreift. Diese Grundsätze sind einerseits Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, andererseits Besteuerung nach dem Prinzip der Rechtsgleichheit. Wenn man beide Prinzipien beachtet, ist es so, dass die Besteuerung des Eigenmietwertes am Schluss halt richtig ist, nämlich aufgrund des Prinzips der Rechtsgleichheit zwischen Eigentümern und Mietern und - sowieso - zwischen Aktiven und Rentnern. Auch das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird nur auf diesem Weg eingelöst, während die Abschaffung des Eigenmietwertes - erst recht, wenn man noch neue Abzüge zulässt, aber auch ohne die Zulassung von Abzügen - realpolitisch eine reine Utopie darstellt. Sie schafft neue, gewaltige Verzerrungen zwischen Reichen und Ärmeren, zwischen Wenigerbemittelten und Eigentümern, zwischen Neuerwerbern und anderen sowie zwischen Älteren und Jüngeren.

Die heutigen Privilegien des Wohneigentums müssten vielmehr infrage gestellt werden. Wo steht geschrieben, wie das Bundesgericht dies heute sagt, dass man wegen des Wohneigentums tiefer besteuern können soll? Das steht nirgends geschrieben. Die Rechtsgleichheit gilt für alle. Es gibt in der demokratischen Schweiz nicht Erstklass- und Zweitklassbürger, das kann es nicht geben! Mieterinnen und Mieter sind nicht Bürger zweiter Klasse. Deshalb müssen hier die Rechtsgleichheit und das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wo es um die gerechte Steuerordnung geht, an erster Stelle stehen.

Schliesslich und endlich: Wir haben steuerpolitisch eine katastrophale Legislatur hinter uns; die Unternehmenssteuerreform lässt grüssen. Wir müssen diese falsche Spirale immer neuer Privilegien für die bereits Privilegierten stoppen. Wir müssen auch den Fehlentscheid des Ständerates korrigieren, der ja immer mehr vom Hüter der Kantonsfinanzen zum Hüter von neuen Privilegien für Reiche geworden ist.

Deshalb braucht es ein Nein zur Initiative, aber ebenso ein Nein zum Gegenvorschlag.