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Müller Philipp · Nationalrat · 2011-06-15

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-15

Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit der Problematik des Eigenmietwertes - das haben die Kommissionshearings gezeigt - gibt es kein Rezept, das sich als Lösung für alle Seiten präsentieren würde; dies schon deswegen nicht, weil die Interessenlagen derart unterschiedlich sind, was ja in der Politik, wie wir alle wissen, eigentlich normal oder üblich ist.

Würde der Rat Eintreten auf den Gegenvorschlag beschliessen, könnte sich Ihre Kommission mit den Details dieses indirekten Gegenvorschlages befassen. In diesem Zusammenhang müssen wir drei Elemente in eine Relation zueinander bringen: als Erstes den Eigenmietwert, der aufgerechnet ist; als Zweites die Schuldzinsen generell, sei es bei beweglichen oder unbeweglichen Vermögen; sowie, als Drittes, die Unterhaltskosten, die in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle spielen. Wir müssen nun diese drei Elemente in einen sinnvollen Kontext stellen können.

Wenn man sich etwas genauer mit dem indirekten Gegenvorschlag des Ständerates auseinandersetzt, fällt ein fremdes Element auf: Die Schuldzinsabzüge bei den beweglichen Vermögen - notabene: bei den beweglichen Vermögen, also nicht bei den Immobilien - sind von 100 auf 80 Prozent reduziert worden. Zusätzlich ist der Freibetrag von 50 000 Franken ebenfalls gestrichen worden. Man hat ein fremdes Element beigezogen, um den Eigenmietwert zu kompensieren. Für mich ist es problematisch, dass wir bei den Abzügen bei den beweglichen Vermögen kompensieren, um beim Wohneigentum etwas auszugleichen. Das macht wenig Sinn, aber es besteht vermutlich keine andere Möglichkeit, wenn man in kein zu hohes Minus bei den Steuereinnahmen geraten will. Auch die Manipuliermasse für den Eigenmietwert ist nicht im Bereich der Unterhaltskosten zu suchen, sondern im Bereich der Hypothekarzinsabzüge. Dabei entspricht ein Ersterwerbsabzug im Sinne der Wohneigentumsförderung letzten Endes einem Verfassungsauftrag und ist absolut sinnvoll.

Zu den Unterhaltskosten: Sie sind für uns Conditio sine qua non. Bei uns stösst die Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten auf wenig Toleranz. Ich kann nicht begreifen, dass wir darüber diskutieren, die Unterhaltskosten und die energetischen Massnahmen fiskalisch einzuschränken. Angesichts der bisherigen Tradition in diesem Parlament besteht betreffend Umsetzung doch seit Jahren mit zwar unterschiedlichen Rezepten ein nahezu hundertprozentiger Konsens darüber, dass unsere etwa 3,8 Millionen Gebäude bzw. Wohnungen häufig veraltet sind, sodass 1,7 Millionen davon dringendst energetisch saniert werden müssten. Wir sollten hier nicht mit der bisherigen Politik brechen, gemäss der bei Unterhaltskosten, sofern sie werterhaltend sind oder energetische Massnahmen umfassen, ein voller Abzug möglich ist. Hier gegenteilig zu entscheiden wäre ein völlig falsches Signal, auch im Hinblick auf die CO2-Diskussion, die nach dem Desaster in Japan wieder in den Vordergrund gerückt ist.

Ich möchte also auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten, um ihn dann möglichst überzeugend zu verbessern, zumindest im Bereich Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten und von Kosten für energetische Massnahmen. Geben Sie der Kommission eine Chance, eine sinnvolle Lösung zu erarbeiten.

Empfehlen Sie ein Ja zur Volksinitiative, und stimmen Sie für Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag.