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Müller Thomas · Nationalrat · 2011-06-15

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-15

Wortprotokoll

Ich lege zu Beginn meine Interessenbindung offen: Ich bin Mitglied des Vorstandes des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes.

Die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" löst nicht alle Probleme der ungerechten Eigenmietwertbesteuerung, aber sie beseitigt die gröbsten Mängel im heutigen System. Der Erwerb von Stockwerkeigentum oder Hauseigentum verschafft nicht nur Gestaltungsfreiheit bei der persönlichen Wohnqualität. Der Entscheid für Wohneigentum ist oft auch ein wichtiger Schritt für die eigene Altersvorsorge; dies insbesondere dann, wenn Eigentümer die anfänglichen Hypothekarschulden über viele Jahre abzahlen.

Völlig quer zu dieser Art der Altersvorsorge steht, dass der Fiskus das Abzahlen von Schulden bestraft. Die Eigenmietwertbesteuerung wird zur Belastung, wenn der steuerlichen Aufrechnung eines fiktiven Einkommens keine abzugsfähigen Schulden bzw. Schuldzinsen mehr gegenüberstehen. Dieser Umstand wird für ältere Eigentümer noch verschärft, weil die Rentenentwicklung in der ersten und zweiten Säule in aller Regel nicht Schritt hält mit der von den Steuerbehörden regelmässig erhöhten Eigenmietwertveranlagung. Im "worst case" bringt die Eigenmietwertbesteuerung ältere Eigentümer in die Lage, dass ihr Bargeld aus Renten und allenfalls Vermögensertrag nicht ausreicht, um die Steuer auf dem fiktiven Einkommen aus Wohneigentum zu bezahlen. Sie müssen dann im Alter verkaufen, was ihnen ein Leben lang wichtig war. Solchen Eigentümern verschafft die Volksinitiative mit dem einmaligen Wahlrecht ab Erreichen des AHV-Alters Luft. Die Vorlage betrifft ein Vorsorgethema, ist Teil des Dreisäulenprinzips, wie Herr Bortoluzzi richtig dargelegt hat.

Ich empfehle Ihnen deshalb Zustimmung zur Volksinitiative.

Mit dem indirekten Gegenvorschlag wollen Bundesrat und Ständerat noch weiter gehen und mit der generellen Abschaffung des Eigenmietwertes gleich auch einen Systemwechsel vornehmen. Es gibt zwar gute Gründe für einen solchen Systemwechsel, aber sicher nicht in der Art des indirekten Gegenvorschlages. Der Ständerat hat den Entwurf des Bundesrates zwar noch leicht nachgebessert. In der Ausgestaltung ist der indirekte Gegenvorschlag aber immer noch eigentumsfeindlich. Ich weiss, dass ich mich in diesem Punkt von den Kolleginnen Lucrezia Meier-Schatz und Susanne Leutenegger Oberholzer klar unterscheide.

Nicht akzeptabel ist, dass der Abzug von Schuldzinsen generell nur noch im Umfang von 80 Prozent des Vermögensertrages zugelassen werden soll. Diese Änderung betrifft nicht nur die Leute mit selbstgenutztem Wohneigentum, sondern einen weit grösseren Kreis von Steuerpflichtigen. Nicht akzeptabel ist die Abschaffung des Abzuges für den Gebäudeunterhalt, insbesondere für energiesparende Massnahmen. Hier handelt die Politik widersprüchlich: Sie will Gebäudesanierungen, aber sie streicht Anreize.

Aufgrund der Debatte im Ständerat besteht keine Aussicht, dass der Ständerat zu einer wirklichen und wesentlichen Nachbesserung des Gegenvorschlages Hand bieten wird, selbst wenn wir im Nationalrat nachbessern. Es ist deshalb richtig, gemäss Antrag der Mehrheit der WAK gar nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten.