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Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-06-01

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Bei dieser Motion, Frau Bundesrätin, sind wir nicht in allen Punkten ganz einig; ich komme darauf zurück. [PAGE 433]

Der Richtplan soll verstärkt in den Dienst des Kulturlandschutzes gestellt werden; das ist unbestritten. Der Richtplan ist das zentrale Koordinations- und Steuerungsinstrument der kantonalen Planung; das ist auch unbestritten. Es ist daher sinnvoll, wenn den Kantonen im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes die Vorgaben gemacht werden, die nötig sind, um das Kulturland künftig effektiver schützen zu können. Bei der Formulierung der Vorgaben wird den Kantonen indessen der nötige Spielraum zu belassen sein - das ist vor allem für den Ständerat wichtig -, sind doch die Kantone primär für die Raumplanung zuständig.

Ihre Kommission beantragt Ihnen - da sind wir noch in Übereinstimmung mit dem Bundesrat - Ziffer 1 der Motion anzunehmen.

Ziffer 2 der Motion, das muss ich Ihnen sagen Frau Bundesrätin, würde faktisch toter Buchstabe bleiben. Es ist grundsätzlich sinnvoll, die Nichteinhaltung bundesrätlicher Vorgaben mit finanziellen Konsequenzen zu sanktionieren; Ihre Kommission erachtet jedoch den Infrastrukturfonds als ungeeigneten Anknüpfungspunkt. Wenn wir das Ganze einmal auf der Zeitachse anschauen, und das hat Ihre Kommission getan, sehen wir, dass eine Regelung, wie sie in Ziffer 2 der Motion gefordert wird, wohl kaum greifen könnte. Deshalb habe ich gesagt, sie würde toter Buchstabe bleiben. Bis die Kantone die erst noch zu schaffenden neuen Vorgaben in ihren Richtplänen umgesetzt hätten, wären die Mittel aus dem Infrastrukturfonds wohl weitestgehend ausbezahlt. Die beabsichtigte Wirkung könnte daher gar nicht erreicht werden. Diesen Zusammenhang darf man bei Ziffer 2 nicht übersehen. Dass eine gewisse Sanktionierung von Kantonen, die in ihren Richtplänen die Vorgaben nicht berücksichtigen, beabsichtigt wird, kann man ja verstehen, aber die Verknüpfung mit dem Infrastrukturfonds hat die Kommission einigermassen erstaunt.

Aus den genannten Gründen beantragt Ihnen die Kommission, abweichend von Bundesrat und Nationalrat, die Ziffer 2 der Motion abzulehnen. Beim Vollzug dieser Geschichte - Mittel aus dem Infrastrukturfonds nicht ausbezahlen, wenn die Richtlinien nicht erfüllt sind - wünsche ich Ihnen viel Vergnügen, Frau Bundesrätin!

Ich bitte Sie also, die Ziffer 1 der Motion anzunehmen und die Ziffer 2 abzulehnen.