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Niederberger Paul · Ständerat · 2011-06-06

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-06

Wortprotokoll

Der Schwerpunkt 2010 im Finanzdepartement lautet: Handlungsfähigkeit des Staates und Attraktivität des Steuersystems stärken, Ausgleich des Bundeshaushalts nachhaltig sicherstellen und Steuerreformen weiterführen. Wie aus dem Geschäftsbericht des Bundesrates auf Seite 50 ersichtlich, sind zu diesem Thema insgesamt zwanzig Massnahmen aufgezeigt worden. Es geht dabei um Botschaften zu Gesetzen, Vernehmlassungen, Entscheide über weitere Entwicklungen, Risikomanagement usw. Die Vorsteherin des Finanzdepartementes, Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, hat der GPK aus diesem umfangreichen Massnahmenkatalog einzelne Ziele eingehend erläutert. Ich hebe zwei speziell hervor.

Beim ersten geht es um das Abkommen vom 17. August 2009 über ein Amtshilfegesuch des IRS betreffend die UBS AG zwischen dem Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Projektorganisation wurde bis Anfang Oktober 2009 aufgebaut und den jeweiligen Anforderungen entsprechend angepasst. Sie erreichte im Juli 2010 mit rund fünfzig Mitarbeitern den höchsten Personalbestand. Auf den 1. Dezember 2010 wurde die Projektorganisation aufgelöst. Die eingegangenen Amtshilfegesuche sind von der Projektorganisation fristgemäss bearbeitet worden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die 4450 Konten von UBS-Kunden bis Ende August 2010 fristgerecht geprüft. In die USA überliefert wurden bis Ende November 2010 die Angaben zu 3970 Konten. Es waren nicht alle Daten überlieferbar, weil sie zum Teil noch im Verfahren sind, oder es besteht noch die Möglichkeit der Beschwerdeführung gegen die Schlussverfügung.

Aktuell sind die Daten zu insgesamt 4060 Kontobeziehungen überliefert. In 450 Fällen wurde die Amtshilfe verweigert, weil die Grundlagen nicht genügten. 160 Fälle sind noch nicht abgeschlossen, davon sind 116 Beschwerdefälle beim Bundesverwaltungsgericht. Bis Ende des Jahres 2011 sollten diese restlichen Fälle erledigt sein. Der IRS hat seinerseits Mitte November 2010 das Zivilverfahren gegen die UBS vollständig und definitiv zurückgezogen.

Das Abkommen über ein Amtshilfegesuch der USA hat das Finanzdepartement im vergangenen Jahr stark beschäftigt. Es wurde zeitgerecht behandelt und sollte bald abgeschlossen sein. Eventuell wird der Bundesrat einen Schlussbericht erstellen. Diese Idee aus der Fragerunde der GPK sollte vonseiten des Bundesrates mindestens geprüft werden.

Ich komme zum zweiten speziellen Punkt, nämlich zur Vernehmlassung und zum Entscheid über das weitere Vorgehen in Sachen Unternehmenssteuerreform III. Die Unternehmenssteuerreform II muss noch verdaut werden. Ich glaube, ich muss Ihnen nicht erklären, weshalb. Es haben sich sehr grosse Steuerausfälle ergeben, die seinerzeit in der Botschaft nicht in diesem Ausmass aufgezeigt worden waren. Trotzdem hat der Bundesrat entschieden, sich mit der Unternehmenssteuerreform III auseinanderzusetzen. Es geht dabei vor allem um die Stärkung der Wachstumsaussichten. In der zu erarbeitenden Vernehmlassungsvorlage sollen zwei wichtige Elemente enthalten sein. Das erste Element sind Steuersenkungen, die dazu dienen sollen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Konkret geht es um die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigen- und Fremdkapital, um die Beseitigung der steuerlichen Hindernisse bei der Konzernfinanzierung, um Verbesserungen beim System des Beteiligungsabzugs für juristische Personen und letztlich auch um die fakultative Abschaffung der kantonalen Kapitalsteuer. Das zweite Element sind die kantonalen Steuerregimes. Dieses Element macht auf EU-Ebene seit längerer Zeit Probleme. Es geht vor allem um Holdinggesellschaften, nämlich um die Frage der Geschäftstätigkeit von Holdinggesellschaften und Domizilgesellschaften, sowie um gemischte Gesellschaften. Das zweite Element sind die kantonalen Steuerregimes. Dieses Element macht auf EU-Ebene seit längerer Zeit Probleme. Es geht vor allem um Holdinggesellschaften, nämlich um die Frage der Geschäftstätigkeit von Holdinggesellschaften und Domizilgesellschaften, sowie um gemischte Gesellschaften.

Die Unternehmenssteuerreform III wird zusammen mit den Kantonen diskutiert und weiterbearbeitet. Die technischen Arbeiten für die Vernehmlassung sind weitgehend gemacht. Die Diskussionen mit der EU verursachen noch Schwierigkeiten, deshalb ist die Vernehmlassungsvorlage noch nicht lanciert. Ein Teil der Unternehmenssteuerreform III wird deshalb vorgezogen, indem in der "Too big to fail"-Vorlage die Emissionsabgabe auf Fremdkapital liquidiert werden soll. Die Unternehmenssteuerreform III wird selbstverständlich zu gegebener Zeit das Parlament beschäftigen.

Meines Erachtens war der Bundesrat bei der Zielerreichung im EFD effizient: Er hat die Ziele richtig angegangen, er ist richtig vorgegangen.