Hess Hans · Ständerat · 2011-06-06
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-06
Wortprotokoll
Hauptereignis im vergangenen Jahr war ohne Zweifel der Durchstich in der Oströhre des Gotthard-Basistunnels am 15. Oktober, der medial ein sehr grosses Echo fand. Im Nachgang zu diesem Durchstich wurde Ende März 2011 auch die zweite Röhre durchbrochen - nach der Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels ein weiterer entscheidender Meilenstein in der Umsetzung unserer Verkehrspolitik. Die Schweiz sendet damit ein unmissverständliches Signal an Europa, dass sie es mit der zügigen Umsetzung des europäischen Güterverkehrskorridors von Rotterdam nach Italien ernst meint.
Allerdings ist die zeitgerechte Verfügbarkeit der Neat-Zufahrten nicht gesichert. Die Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) befasste sich in der Berichtsperiode vertieft mit der Rheintalstrecke in Süddeutschland. Auf ihre Empfehlung hin traf sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates Ende März 2011 mit Vertretern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags. Die NAD hat zur Kenntnis genommen, dass die deutschen Parlamentarier die Verpflichtung Deutschlands zur Realisierung der Zufahrtsstrecken in Erfüllung des Abkommens mit der Schweiz grundsätzlich anerkannt haben. Sie haben allerdings auch deutlich gemacht, dass die Bereitstellung der Rheintalstrecke bis zur Eröffnung des Ceneri-Basistunnels im Jahr 2019 nicht möglich sein werde.
Gegenüber dem UVEK bekräftigte die NAD ihre Empfehlung vom November 2009. Sie hatte den Bundesrat damals aufgefordert, bezüglich der Einhaltung des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland auf allen Ebenen den nötigen politischen Einfluss gegenüber Deutschland geltend zu machen. Die NAD begrüsst es, dass inzwischen eine Vielzahl von politischen und diplomatischen Kontakten zwischen Bundesräten, Ministern, Behörden, parlamentarischen Gremien und Bahnvertretern der Schweiz und Deutschlands stattgefunden hat. Die Schweiz hat ihre Anliegen zudem auch auf Stufe EU thematisiert.
Bei den Neat-Zufahrten im Inland begrüsst die NAD die Absicht des Bundesrates, dem Parlament bezüglich Realisierung eines Vier-Meter-Korridors auf der Gotthardachse Massnahmen vorzuschlagen. Sie erachtet einen zügigen Ausbau als ein geeignetes Mittel, um die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene weiter zu fördern.
Zur Inbetriebnahme der Gotthardachse: Die Alptransit Gotthard AG (ATG) hat im Herbst 2010 entschieden, die Übergabe des Gotthard-Basistunnels an die SBB neu für Mai 2016 vorzusehen. Die SBB haben abgeklärt, unter welchen Bedingungen eine volle kommerzielle Inbetriebnahme bereits Ende 2016 erfolgen kann und welche Auswirkungen sich dadurch auf Kosten, Nutzen, Betriebskonzept, Fahrplan [PAGE 453] und rechtzeitigen Ausbau der Zufahrten im Rahmen der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur ergeben.
Die NAD bekräftigt ihre grundsätzlichen Forderungen: Massnahmen zur Sicherung von Terminen oder zur Beschleunigung der Arbeiten dürfen unter Berücksichtigung aller Faktoren keine Mehrkosten zulasten des Neat-Gesamtkredits zur Folge haben. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis muss klar ausgewiesen werden, und der Einhaltung der Kosten- und Kreditvorgaben muss gegenüber der Einhaltung der Terminziele Priorität eingeräumt werden. Zudem ist der Sicherheit und der Betriebsstabilität Rechnung zu tragen.
Vom Bundesamt für Verkehr erwartet die NAD, dass es aufgrund des strategischen Entscheids der SBB eine Gesamtbeurteilung aus Sicht der Bundesbehörden vornimmt. Erst danach ist eine fundierte Beurteilung von Kosten, Nutzen und Risiken einer früheren Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels aus Sicht der NAD als Oberaufsichtsbehörde möglich. Diese Position hat die NAD an ihrer heutigen Sitzung bestätigt. Das Bundesamt für Verkehr wurde von der NAD beauftragt, für sie bis Mitte August 2011 eine Gesamtbeurteilung aus Sicht des Bundes zu verfassen. Eine fundierte Beurteilung von Kosten, Nutzen und Risiken wird aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsichtsbehörde erst dann möglich sein; das ist der Stand von heute.
Beim Ceneri-Basistunnel hat der gegenwärtige Rückstand auf das Terminprogramm bisher keine Auswirkungen auf die geplante Inbetriebnahme Ende 2019. Aus Sicht der NAD ist es vor allem bei der Vorbereitung der Ausschreibung der Bahntechnik richtig, die Qualität höher zu gewichten als die Einhaltung des ursprünglichen Zeitplans. Sie erwartet, dass die beim Gotthard-Basistunnel gemachten Erfahrungen mit der Bahntechnik vollumfänglich berücksichtigt werden. Das schliesst allerdings nicht aus, dass alles Notwendige unternommen wird, um zeitkritische Verzögerungen zu vermeiden.
Bei der für den Betrieb der Neat benötigten Bahnstromversorgung wertet die NAD das klare Konzept der SBB, den hohen Grad der Eigenversorgung und den Verzicht auf unnötige Projektelemente als positiv. Erfreulich ist, dass die SBB kürzlich die Verlängerung von langfristigen Wasserkraftkonzessionen realisieren konnten. Es ist angesichts der momentanen Diskussion über die Kernenergie ein nicht zu unterschätzender Faktor, dass die SBB 70 Prozent ihrer Energie aus eigener Wasserkraft gewinnen.
Zur Kostenprognose für die Neat: Es geht um 18,7 Milliarden Franken, Preisstand 1998, ohne Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen; dies hat sich seit 2008 nicht verändert. Dies wird durch den Neat-Gesamtkredit in der Höhe von 19,1 Milliarden Franken gedeckt. Mit Befriedigung hat die NAD zur Kenntnis genommen, dass sich die Wirtschaftskrise kaum auf die Einnahmen des FinöV-Fonds ausgewirkt hat. Die Delegation hält die vom Bundesrat vorgeschlagene Ablösung des FinöV-Fonds durch einen Bahninfrastrukturfonds angesichts der positiven Erfahrung mit der Finanzierung der Neat für prüfenswert. Für die NAD ist es dabei wesentlich, dass sich keine Änderungen am Bauprogramm der Neat ergeben und deren Finanzierung unterbruchslos gesichert bleibt.
Noch ein Wort zu den verbleibenden Risiken: 2010 hat sich das Kostenrisiko der Neat weiter verringert. Allerdings bleiben wichtige Risikofaktoren bestehen. Diese liegen unter anderem bei der Geologie am Ceneri, bei den Nachforderungen der Unternehmen, bei allfälligen Projektänderungen sowie beim Management der komplexen Nahtstellen, beim Einbau der Bahntechnik und bei der Inbetriebnahme. Die Lieferung von nichtvertragskonformen Entwässerungsrohren im Gotthardtunnel zeigt, dass bei der Ausrüstung nach wie vor auch unerwartete Risiken auftauchen können. Die NAD kann deshalb nicht vollständig ausschliessen, dass in Zukunft Restrisiken eintreten könnten, die in der Kostenprognose noch nicht berücksichtigt sind.
Auf Empfehlung der NAD und unter Anleitung des Bundesamtes für Verkehr haben die ATG und die SBB Grundsätze zur Bahntechnik vereinbart. Projektanpassungen sollen grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn sie aufgrund der Funktionalität und Sicherheit erforderlich sind. Dies hat zu einer Reduktion der Risiken geführt.
Bezüglich des Risikofaktors Nachforderungen hat die NAD festgestellt, dass die ATG bei deren Behandlung professionell vorgeht. Die NAD begrüsst die klare und strikte Haltung der ATG sehr. Nur berechtigte Forderungen dürfen akzeptiert werden. Bei Uneinigkeit sind die Schlichtungsstellen bzw. die Gerichte anzurufen.
Zur Wirtschaftlichkeit der Neat: Das Bundesamt für Verkehr informierte die NAD Mitte April 2011 über die neueste Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Neat. Diese kommt zum Schluss, dass die wirtschaftliche Bilanz der Neat praktisch ausgeglichen ist. Im Vergleich zu den bisherigen Wirtschaftlichkeitsrechnungen hat sich das betriebswirtschaftliche Ergebnis allerdings leicht verschlechtert. Die NAD hat die zuständigen Finanzkommissionen über ihre Erkenntnisse informiert.
Die NAD hat dem EVD im Frühjahr 2010 den Auftrag gegeben, eine umfassende volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse zur Neat im internationalen, nationalen und regionalen Kontext vorzunehmen. Dabei sollen Planung, Bau und Betrieb der Neat berücksichtigt werden. Das Seco untersucht das Anliegen derzeit im Rahmen seiner Ressortforschung. Die Ergebnisse werden der NAD im Herbst 2011 präsentiert.
Vergessen wir aber an dieser Stelle nicht diejenigen, welche dieses Jahrhundertwerk überhaupt erst ermöglichen: die Arbeiter vor Ort. Die NAD hat den Arbeitsbedingungen und der Arbeitssicherheit stets grosse Aufmerksamkeit gewidmet. Der leichte Rückgang der Unfallzahlen auf der Gotthardachse, die Abnahme der Arbeitsrisiken beim Gotthard-Basistunnel nach dem zweiten Durchstich und die Verbesserung der klimatischen Bedingungen im Tunnel sind positiv hervorzuheben. Überschattet wird diese erfreuliche Gesamtentwicklung durch zwei tödliche Unfälle im Jahr 2010. Die Suva und die ATG setzen alles daran, aus solchen tragischen Ereignissen die Lehren zu ziehen. Die NAD begrüsst die Anstrengungen der kantonalen Arbeitsinspektorate, der Suva und der ATG, die beim Gotthard gewonnenen Erkenntnisse auf den Baustellen des Ceneri-Basistunnels umzusetzen sowie den hohen Standard zu sichern und zu optimieren. Die NAD wird dieses gewaltige Vorhaben weiterhin eng begleiten. Es stehen noch einige Herausforderungen an.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, von diesem insgesamt erfreulichen Bericht Kenntnis zu nehmen.