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Imoberdorf René · Ständerat · 2011-06-09

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-09

Wortprotokoll

Der Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen beruht, wie wir das jetzt schon von mehreren Votanten gehört haben, auf der Solidarität zwischen finanzstarken und finanzschwächeren Kantonen. Das gleiche Prinzip kommt übrigens auch beim interkommunalen Finanzausgleich bei den Kantonen zum Tragen. Ich kenne dieses System von beiden Seiten her. Als Gemeindepräsident war ich bei den Gebern. Hier vertrete ich einen Kanton, der bei den Nehmern ist. Aber: Der Finanzausgleich auf beiden Ebenen stärkt den Zusammenhalt unseres Landes und hat sich im Grossen und Ganzen bewährt.

Wenn nun die Geberkantone, die den Ressourcenausgleich zusammen mit dem Bund mit fast 3,5 Milliarden Franken speisen, immer wieder versuchen, Verschiebungen zu ihren Gunsten zu erwirken, ist das bis zu einem gewissen Grad verständlich und auch legitim. Es darf aber nicht sein, dass das fein austarierte System des Finanzausgleichs durch folgenschwere Beschlüsse ins Wanken gerät und der Finanzausgleich zu einer reinen Alibi-Übung degradiert wird. Ein solcher folgenschwerer Beschluss ist der Entscheid des Nationalrates in der Frühjahrssession, das zusätzliche Geld des Bundes vollumfänglich den Kantonen mit den grossen Städten zuzusprechen. Die Gewährung eines jährlichen Beitrages von 467 Millionen Franken für den soziodemografischen Lastenausgleich, von dem hauptsächlich finanzstarke Kantone profitieren, wird eben dieses fragile Gleichgewicht des Finanzausgleichs infrage stellen.

Der Entscheid des Nationalrates leitet einen Betrag von 112 Millionen Franken um, der hauptsächlich dazu bestimmt ist, einen Schätzfehler bei der Zunahme der direkten Bundessteuer zu kompensieren. Dieser Entscheid steht meiner Meinung nach in krassem Widerspruch zum Sinn und Geist des neuen Finanzausgleichs. Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Schätzfehler und dem soziodemografischen Lastenausgleich. Das Gegenteil ist der Fall: Die ausgewiesene Unterschätzung der direkten Bundessteuer benachteiligt vor allem - vor allem - finanzschwächere Kantone.

Zum Schluss noch ein Wort zu den Steuern der finanzschwachen Kantone: Von den Geberkantonen wird immer wieder gefordert, den Kantonen, die über den Finanzausgleich Geld beziehen, Vorschriften zu den Steuern zu machen. Das ist erstens schon rein ordnungspolitisch problematisch, und zweitens würde damit genau das Gegenteil dessen erreicht, was die Absicht der Initianten ist. Allerdings bin ich auch der Meinung - wie die Mehrheit der Kommission -, dass die Nehmerkantone die Gelder aus dem Finanzausgleich nicht für Steuerdumping missbrauchen sollten.

Ich möchte Sie bitten, jeweils den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.