Lombardi Filippo · Ständerat · 2011-06-09
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-09
Wortprotokoll
Ich habe Verständnis für die gründlich geführte Diskussion dieses Morgens und für die neuen Probleme, die zum Beispiel die Städte vorgebracht haben, und vollen Respekt für die Geberkantone. Ich werde dem in der Detailberatung entsprechend Rechnung tragen.
Entschuldigen Sie aber, dass ich in dieser Eintretensdebatte noch kurz mit einem zusätzlichen Problem komme, das von diesem Erlass nicht direkt behandelt wird. Es geht um die Problematik der Kantone, die auf ihrem Gebiet viele Grenzgänger haben. Diese aktiven Grenzgänger werden bei der Berechnung der Wirtschafts- und Finanzkraft der jeweiligen Kantone berücksichtigt, nicht aber beim Lastenausgleich, obwohl sie selbstverständlich - wie die lokale Bevölkerung - auch Infrastrukturen benutzen und öffentliche Kosten verursachen. Dieses Problem ist schon mehrere Male erwähnt worden, auch damals, als ich noch in der Finanzkommission war. Bis jetzt ist, wie ich glaube, keine befriedigende Lösung gefunden worden, auch in dieser Vorlage nicht. Ich möchte keinen Antrag stellen, um damit dieses Problem jetzt eilig zu lösen zu versuchen. Aber ich möchte noch einmal die Bitte deponieren, dass der Bundesrat sowie unsere Finanzkommission in der nächsten Legislaturperiode eine passendere [PAGE 540] Lösung finden, damit diese Kantone ab 2016 auch in dieser Hinsicht Gerechtigkeit finden.
Ein zusätzliches Problem entsteht ganz spezifisch für das Tessin, weil in Bezug auf die Rückerstattung der Quellensteuer mit Italien etwas anderes vereinbart worden ist als mit anderen Ländern. Vom Tessin muss ein höherer Anteil an die Einwohnergemeinden in Italien zurückerstattet werden. In Bezug auf Italien beträgt dieser Satz 38,8 Prozent, für die Kantone, die zum Beispiel mit Österreich zu tun haben, beträgt er 12,5 Prozent - ein bedeutender Unterschied. Wenn der Kanton Tessin an Österreich statt an Italien grenzen würde, kostete ihn das jährlich 30 Millionen Franken weniger.
Die Schweiz hat natürlich ein Interesse, mit sämtlichen Nachbarländern gute Lösungen zu finden, Steuerfrieden zu haben und gute Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen. Sie sollte aber ihre Kantone, ihre Söhne, nicht unterschiedlich behandeln oder diskriminieren. Wenn sie es trotzdem tun muss - dies im Interesse des gesamten Landes und angesichts der internationalen Beziehungen -, wäre es angebracht, dass sie diese Ungleichbehandlung in irgendeiner Weise, allenfalls im Bereich des Finanzausgleichs, kompensiert. Diese Frage möchte ich auch deponiert haben; sie wird vielleicht die Grundlage für eine Diskussion in der nächsten Legislaturperiode bilden.