Germann Hannes · Ständerat · 2011-06-09
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-09
Wortprotokoll
Es sind schon starke Worte, die im Vorfeld dieser Diskussion herumgereicht worden sind und in den Medien zu wildesten Spekulationen über Ausfälle geführt haben. Von "Abstimmungsbschiss" kann allerdings keine Rede sein. Das Referendumskomitee führte als Grund für die Ergreifung des Referendums die Teilbesteuerung an; entsprechend hat der Bundesrat das Schwergewicht der Information auf diesen Aspekt gelegt.
Alle, die schon damals in der WAK waren, erinnern sich an jene Zeit. Ich habe die WAK damals präsidiert; ich kann gut damit leben, dass man im Nachhinein klüger werden darf und vielleicht sagt, wir hätten da insistieren und konkrete Zahlen oder zumindest Schätzungen einfordern müssen. Aber mindestens 90 Prozent der Zeit - Sie erinnern sich, Frau Forster - haben wir mit der Diskussion über die Teilbesteuerung der Dividenden verbracht. Die Teilbesteuerung war im Abstimmungskampf auch das Hauptargument vonseiten jener, die die Vorlage abgelehnt haben wollten.
Das sind die Tatsachen - also kann man nicht sagen, man hätte da irgendwen irregeführt. Die Frage wurde schlicht und einfach nicht diskutiert. Der Bundesrat hat ja auch argumentiert, dass sich allfällige Steuerausfälle nicht zuverlässig abschätzen liessen.
In den Diskussionen betreffend die Rückwirkung gingen die Meinungen auseinander. Ich habe mir jetzt noch einmal Gedanken zur Rückwirkung gemacht. Der Begriff kann schon irreführend sein: Die Formulierung "nach dem 31. Dezember 1996" bezieht sich nur auf die Einzahlung des Kapitals durch die Anteilseigner, nicht aber auf die Rückzahlung des Kapitals. Auch in der vom Parlament und vom Volk beschlossenen Form findet das Kapitaleinlageprinzip nur auf nach dem 1. Januar 2011 an die Anteilsinhaber geleisteten Rückzahlungen Anwendung. Wirtschaft und Lehre lehnen übrigens die Einschränkung der Anwendbarkeit des Kapitaleinlageprinzips auf Neuagio von jeher ab. Vielleicht müsste das Kapitaleinlageprinzip für alle bisher einbezahlten Agios gelten, eine sachliche Begründung für eine zeitliche Beschränkung gibt es nicht. Das Alter einer Kapitalanlage ändert nichts daran, dass sie bereits versteuert worden ist.
Trotzdem gilt jetzt halt, wie ausgeführt worden ist, eine Einschränkung auf Einlagen, die vor dem 1. Januar 1997 vorgenommen worden sind. Das war der pragmatische Mittelweg. Das hat jetzt zur Meldung von Kapitaleinlagen geführt. Bis Ende März belief sich die Summe der als Kapitaleinlagen geäufneten Gelder auf 200 Milliarden Franken, vielleicht ist es dann auch etwas mehr.
Man muss aber auch sagen: Diese Schätzungen sagen noch nichts über die Qualität dieses Kapitals aus. Wenn also die Grossbanken CS und UBS, die jetzt Kapital äufnen müssen, über Jahre hinaus aufstocken müssen, ist dort sicher nichts ausschüttungsfähig. Das hat ja auch seine Auswirkungen. All diesen Dingen wird nicht Rechnung getragen.
Der Bundesrat geht gemäss Medienmitteilung vom 14. März 2011 für die Verrechnungssteuer von geschätzten Mindereinnahmen in der Höhe von 200 bis 300 Millionen Franken pro Jahr aus - bzw. von etwa 12 bis 18 Prozent des letztjährigen Überschusses der Verrechnungssteuer in der Höhe von 1,7 Milliarden Franken. Und auch die bei einer Hochrechnung bis 2020 resultierenden 2 bis 3 Milliarden Franken fallen immer noch deutlich tiefer aus als alleine die Budgetüberschüsse aus den beiden Vorjahren 2009 und 2010. Das sind die Tatsachen. Mit dieser Panikmache kann ich darum überhaupt nichts anfangen. Es wird keinem ein Vorwurf gemacht, auch nicht dem Bundesrat, wenn die Rechnung wie in diesem Jahr um x Milliarden Franken besser abschliesst. Freuen wir uns doch darüber! Es gibt Überraschungen, positive und manchmal halt auch negative.
Mit den Schätzungen, und daraus mache ich keinen Hehl, habe ich aber Mühe. Die Schätzung des Bundesrates der voraussichtlichen Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer für Bund, Kantone und Gemeinden von jährlich zusammen allenfalls rund 200 bis 300 Millionen Franken ist mit grossen Unsicherheiten verbunden. Man müsste dort in die Details gehen, ich will Sie damit verschonen. Aber ich erinnere daran: Pensionskassen oder Unternehmen, die Anteile an anderen Unternehmen haben, müssen das ja als Beteiligungsgewinn angeben - das fällt nicht in dieselbe Kategorie, das wird dort wieder erfasst. Es geht um einen Kapitalanteil von 20 Prozent, der von Privataktionären gehalten wird.
Hinzu kommt, dass die Schätzungen der Einnahmenausfälle gewisse Faktoren nicht berücksichtigen: erstens den Anteil neuzugezogener Unternehmen, die seit der Gesetzesänderung mit vielen Milliarden Franken an Kapitaleinlagen in die Schweiz gekommen sind; das sind positive Effekte. Zweitens nicht berücksichtigt sind die gemeldeten Kapitaleinlagen, die auch ohne Kapitaleinlageprinzip innerhalb einer Firmengruppe ohne Steuern hätten zurückerstattet werden können.
Drittens wird bei den angegebenen Ausfällen nicht berücksichtigt, dass viele der gemeldeten Kapitaleinlagen nicht ausgeschüttet werden, weil die Unternehmen die Mittel benötigen - ich habe auf die Beispiele der Grossbanken, die jetzt massiv Kapital aufstocken müssen, verwiesen.
Viertens wird ebenfalls unterschlagen, dass auch das Kapitaleinlageprinzip eine Investition in den Standort Schweiz ist; als solches war es gedacht. Investitionen sind aber immer langfristig zu beurteilen. Die heute nicht ausgeschütteten Gewinne sind das Steuersubstrat von morgen.
Schliesslich - und ich bin froh, dass die Frau Bundesrätin diesbezüglich keine Zweifel hat aufkommen lassen - sollte die Schweiz unter keinen Umständen Gesellschaften anlocken und, wenn sie da sind, die Spielregeln ändern. Das wäre ein enormer Reputationsschaden. Was die Schweiz von jeher stark gemacht hat, ist ihre Rechtssicherheit, ist [PAGE 517] ihre unternehmerfreundliche Gesetzgebung, ist ihre Zuverlässigkeit, und das gilt auch für den Staat.