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Brändli Christoffel · Ständerat · 2011-06-09

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-09

Wortprotokoll

Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass wir hier jetzt nicht nach jeder Volksabstimmung eine Debatte über das Bundesbüchlein führen. Man könnte eine solche Debatte auch über die Abstimmungen über Schengen oder über die Freizügigkeit führen. Ich hoffe aber, dass dem nicht so ist. Ich meine, dass auch bei diesem Büchlein kein Missbrauch durch den Bundesrat vorliegt. Die Ausführungen sind plausibel und auch zu akzeptieren.

Wenn ich das Wort ergreife, so deshalb, weil ich meine, dass sich die Staatspolitische Kommission einmal grundsätzlich mit der Frage auseinandersetzen sollte: Wer ist zuständig für das Verfassen dieses Bundesbüchleins? Wir haben einen Beschluss des Parlamentes, des Souveräns. Wir überlassen es dann aber dem Bundesrat, diesen Beschluss gegenüber dem Volk zu begründen. Eigentlich steht ein Beschluss des Parlamentes zur Diskussion, und eigentlich müsste das Parlament seine Beschlüsse kommentieren. Ich meine, man müsste die Frage prüfen, ob schlussendlich nicht eine Kommission des Rates diesen Kommentar abgeben oder ihn zumindest absegnen müsste. Die Verantwortung für die Beschlüsse, die gefasst wurden, hat ja das Parlament und nicht der Bundesrat. Der Bundesrat kommentiert die Beschlüsse in seinem Büchlein; es scheint mir aber falsch zu sein, danach jedes Mal eine Debatte über die Frage zu führen, ob der Bundesrat das richtig kommentiert habe oder nicht.

Ich äussere deshalb hier den Wunsch, dass sich die Staatspolitische Kommission Gedanken darüber macht, ob nicht anstelle des Bundesrates das Parlament selbst seine Beschlüsse gegenüber dem Volk begründen sollte; das wird in verschiedenen Kantonen so gemacht.