Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-14
Wortprotokoll
Ich bin für klare Zuweisungen, klare Aufgaben, klare Kompetenzen und damit auch für klare Verantwortung. Das erfüllt der Entwurf des Bundesrates.
Was geschieht, wenn man dem Antrag Stähelin folgt? Dann wird der Entscheid, welche Funktionen eines Instituts systemrelevant sind, ein Entscheid der SNB sein; darüber sind wir uns einig. Und die Frage, welche Bank systemrelevant ist, wird ein politischer Entscheid sein. Stellen Sie sich vor, wie der politische Entscheid zur Systemrelevanz der Bank ausfallen kann, wenn der Entscheid zu den systemrelevanten Funktionen von der SNB gefällt ist! Sie sehen das auch daran, dass der Entscheid der SNB zu den systemrelevanten Funktionen ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden kann. Dann wäre der Bundesrat als politische Instanz nachher noch zuständig, die Systemrelevanz der Bank zu beurteilen. Das wäre ein unmöglicher Ablauf. Es könnte ja nicht die Verantwortung des Bundesrates sein, entgegen dem, was die SNB vorschlägt, weil technisch systemrelevante Funktionen vorliegen, in guten Treuen zu sagen, er sei aus politischen Gründen anderer Auffassung und entscheide anders. Dann müssten wir ein Gremium haben, das genau parallel zur SNB diese Frage als Second Opinion auch noch beurteilen würde, und wir würden dann gestützt darauf entscheiden. Ein solcher Entscheid muss ja technisch und politisch einwandfrei sein, er kann nicht nur politisch sein - darüber sind wir uns alle einig.
Ich sehe grosse Probleme bei einer solchen Zweiteilung der Verantwortung, also technische Verantwortung bei der SNB und politische Verantwortung letztendlich beim Bundesrat. Anders gesagt: Der Bundesrat könnte mit dem Minderheitsantrag nichts anderes machen, als einfach den Antrag der SNB zu übernehmen, weil er ja keine Grundlage hätte, um zu sagen, er gehe über die technische Meinung der SNB, die die Funktionen technisch als systemrelevant anschaue, einfach hinweg und beurteile die Frage anders.
Ich muss also sagen, dass ich damit Mühe habe. Ich würde Ihnen schon empfehlen, ganz konsequent dabei zu bleiben: Wer entscheidet, dass etwas systemrelevant ist, soll auch die Kompetenz dafür haben und dann die Verantwortung dafür übernehmen. Hier darf es also keine Zweiteilung der Kompetenzen geben.