Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-06-14
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-14
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir einige Vorbemerkungen im Hinblick auf verschiedene Anträge, die wir im Detail behandeln werden. Wir werden es jetzt mehrfach mit zwei Prozentzahlen zu tun bekommen. Es ist gut, wenn wir diese auseinanderhalten.
Die eine Prozentzahl betrifft die Leistung der ressourcenstarken Kantone im Vergleich zur Bundesleistung beim Ressourcenausgleich. Der Ressourcenausgleich ist ja das grosse Gefäss, könnte man sagen, das andere sind dann die kleineren Gefässe. Diese Prozentzahl ist sogar in unserer Bundesverfassung festgehalten; daran möchte ich hier immerhin erinnern. In Artikel 135 Absatz 3 der Bundesverfassung steht: "Die Leistungen der ressourcenstarken Kantone betragen mindestens zwei Drittel und höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes." Noch einmal: Das ist sogar in der Bundesverfassung festgeschrieben. Mathematisch wäre die Mitte dieser Bandbreite bei 73,3 Prozent; aktuell liegen wir darunter.
Es gibt eine zweite Prozentzahl, die oft vorkommt. Ich nehme an, sie wird auch in unseren Diskussionen immer wieder aufgegriffen werden. Sie ist in Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich aufgeführt. Auf der Fahne finden Sie sie auf Seite 3, nämlich in Absatz 3 von Artikel 6. Es heisst dort: "Zusammen mit den Leistungen aus dem Ressourcenausgleich wird angestrebt, dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohnerin oder Einwohner mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen." Das ist eine Zielsetzung, quasi auf der Nehmerseite. Wichtig ist dort: Das ist keine fest vorgegebene Grösse, sondern das ist ein Ziel, das allerdings gesetzlich festgelegt wird und anzustreben ist.
So weit meine Vorbemerkungen.
Zu Artikel 5 Absatz 4: Da gibt es eine Minderheit. Ich schlage vor, dass die Minderheit ihren Antrag zuerst begründet. Sie will ja etwas Zusätzliches.