Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-14
Wortprotokoll
Es wurde gesagt: Der Härteausgleich wurde als Übergangsinstrument konzipiert, mit 28 Jahren ist die Frist etwas lange - aber immerhin. Der Grund war der folgende: Man wollte nicht, dass ein ressourcenschwacher Kanton beim Wechsel zum NFA schlechtergestellt wäre, weniger Handlungsspielraum hätte als vorher. Im Konzept ist das Problem enthalten, dass nicht alle Kantone, die ressourcenschwach waren - sie waren dies nicht nur aus eigener "Schuld", sie hatten die Mittel nicht -, die Kriterien für den geografisch-topografischen oder den soziodemografischen Lastenausgleich erfüllten. Um das abzufedern, hat man den Härteausgleich eingeführt. Es ist nicht so, dass sich alle Kantone, die jetzt Zahlungen aus dem Härteausgleich beziehen, vorher in irgendeiner Weise "falsch verhalten" hätten, sondern das System hat gewechselt. Ressourcenschwache Kantone sind zum Teil heute noch ressourcenschwach; aber nicht alle erhalten Mittel aus den Töpfen, die wir haben.
Besonders betroffen von diesem Wechsel sind verschiedene Kantone, aber ganz speziell betroffen sind Neuenburg und Freiburg. Neuenburg erhält aus dem Härteausgleich 107 und Freiburg 137 Millionen Franken. Wenn Sie jetzt einfach hingingen und diese Zahlungen sehr kurzfristig eliminierten, würde man zum einen die Zusicherungen, die man gegenüber diesen Kantonen gemacht hat, nicht einhalten. Man hat solche Zusicherungen auch gegenüber anderen Kantonen gemacht: Bern und andere Kantone beziehen auch Härteausgleich. Zum andern würde man diese Kantone in äusserst grosse Schwierigkeiten bringen.
Ich denke, der Härteausgleich macht wirklich Sinn. Ob es am Schluss 28 Jahre sein werden, können Sie dann in vier Jahren vielleicht wieder beurteilen. Es ist ja so, dass man immer wieder darüber urteilen kann, ob der Härteausgleich noch notwendig ist oder nicht. Wenn der Härteausgleich nicht mehr notwendig ist, kann man ihn dann auch eliminieren. Es gibt ja Kantone, die mit der Zeit keinen Härteausgleich mehr beziehen, weil sie stärker geworden sind. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass verschiedene Kantone vor Ablauf dieser 28 Jahre aus dem Härteausgleich herausfallen werden.
Ich bitte Sie, im heutigen Zeitpunkt noch bei diesem System zu bleiben.