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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2011-05-30

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-05-30

Wortprotokoll

Hier geht es um die Sorge um die Ausbildungsqualität und die Ausbildungsfinanzierung unter der Optik der Einführung der neuen Fallpauschalen - eine Sorge, die nach Ansicht der Kommission durchaus berechtigt ist, denn in vielen Gesundheitsberufen, insbesondere aber bei den Assistenzärztinnen und -ärzten, macht man sich hier einige Sorgen.

Worum geht es? Es geht um die Frage, wer bei einer klareren, transparenteren Finanzierung der eigentlichen Leistungen, sprich bei Fallpauschalen, für die Ausbildung und die Weiterbildung zuständig ist. Die Sache ist an sich klar geregelt. Aber man darf wohl sagen, dass diese Finanzierung historisch gesehen nicht immer ganz transparent war. Sicher gab es Transfers in dem Sinne, dass die Leistungen der Krankenversicherung eben teilweise auch in die Weiterbildung insbesondere von Ärztinnen und Ärzten geflossen sind. Denn es ist ja klar: In unseren Spitälern wird der Betrieb weitgehend von diesen Assistenzärzten aufrechterhalten, die gleichzeitig eben in der Weiterbildung zu ihren FMH-Titeln stehen.

Nun ist die Sachlage, glaube ich, unstrittig: Die Kosten für die Ausbildung des nichtuniversitären Fachpersonals können nach der neuen Spitalfinanzierung bei der Tarifberechnung berücksichtigt werden. Das bestätigt ja auch der Bundesrat in seiner Antwort. Diese Finanzierung ist eigentlich geregelt. Allerdings ist dem nicht so bei den vom Medizinalberufegesetz geregelten Berufen. Diese Finanzierung müssen primär die Kantone sicherstellen. Es ist klar, dass es im Zuge der Einführung der DRG-Finanzierung mit der [PAGE 352] erwünschten erhöhten Transparenz eigentlich nicht mehr der Fall sein sollte, dass die Leistungen, die zulasten der Versicherten gehen, eben auch die öffentlichen Ausbildungsaufträge der Spitäler querfinanzieren.

Aus diesem Spannungsfeld kommt die Sorge der Auszubildenden, dass in der Zukunft eben Abstriche an der Qualität gemacht werden, vor allem bei der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte. Der Bundesrat beantragt unter dieser Optik - so verstehe ich das - die Annahme dieser Motion auch deshalb, weil sie eben dafür sorgen will, dass die Ausbildung in der Zukunft nicht schlechter wird oder dass sie nicht unklar finanziert ist, wie das eben eine der Sorgen ist.

Die Kommission hat sich dieser Betrachtung angeschlossen und bittet Sie einstimmig ebenfalls, diese Motion anzunehmen und damit einen Beitrag zu leisten, dass bezüglich der Aus- und Weiterbildungskosten erstens Transparenz geschaffen wird und zweitens klar entflechtet und sichergestellt wird, dass diese wichtigen öffentlichen Funktionen auch mit öffentlichen Geldern finanziert werden.