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Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-05-30

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-05-30

Wortprotokoll

Diese Motion trägt den Titel "Konjunkturprogramm im SchKG"; Ziel ist die Schaffung eines neuen Sanierungsrechts. Diese Motion ist am 12. Juni 2009 eingereicht worden; sie ist zweifellos auch ein Kind der damaligen Zeit. Das Hauptziel dieser Motion besteht darin, ein Sanierungsverfahren einzuführen, das, anders als das bisherige Nachlassverfahren, eben das Ziel erfüllen soll, zu sanieren und nicht zu liquidieren. Wir haben das schon verschiedentlich diskutiert: Es wird auf das Nachlassrecht in den USA verwiesen, das sogenannte Chapter 11.

Einen ähnlichen Vorstoss haben wir schon gehabt; Kollege Lombardi, Sie können sich wahrscheinlich noch an Ihren Vorstoss erinnern. In der Zwischenzeit ist dann auch schon einiges geschehen, nämlich Folgendes: Der Bundesrat hat die SchKG-Revision an die Hand genommen. Diese Revision ist bereits erfolgt. Am 8. September 2010 hat der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Innerhalb dieser SchKG-Revision steht denn auch das Sanierungsrecht zur Diskussion.

Die Stossrichtung der Motion Bischof ist also durchaus in Ordnung. Die Motion ist aber in dem Sinne überholt, als man den Bundesrat nicht mehr beauftragen muss, weil der entsprechende Auftrag bereits ausgeführt worden ist. Eine Botschaft liegt vor, und die SchKG-Revision läuft. Es wird dann Sache des Parlamentes sein zu entscheiden, wie diese SchKG-Revision ausgestaltet wird.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir Ihnen, jetzt die Motion abzulehnen, nicht weil sie etwas will, was nicht berechtigt wäre, sondern weil sie durch den Zeitlauf überholt worden ist. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen beantragen, diese Motion jetzt abzulehnen.