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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2011-06-16

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-16

Wortprotokoll

Durch eine Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, direkt Verbrauchsvorschriften für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte zu erlassen. Er kann auf den Erlass solcher Vorschriften verzichten, sofern die Energieeffizienz über freiwillige Vereinbarungen gewährleistet ist. Das ist die Essenz dieses Geschäftes.

Bereits im Jahr 2007 wurde mit mehreren parlamentarischen Vorstössen eine Verbesserung der Energieeffizienz gefordert. Einer dieser Vorstösse war die Motion 07.3560 der UREK-NR, die eine Umkehrung der Mechanismen in Artikel 8 des Energiegesetzes verlangte. Parallel dazu wurden damals sowohl im Ständerat als auch im Nationalrat eine bessere Effizienz für verschiedene Kategorien von Elektrogeräten, aber auch eine bessere Transparenz durch Deklaration verlangt.

Das geltende Energiegesetz verlangt, dass für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte zur Erhöhung der Energieeffizienz in erster Linie freiwillige Vereinbarungen über Verbrauchszielwerte anzustreben sind. Erst in zweiter Linie sollen Verbrauchsvorschriften erlassen werden. Dies erwies sich in der Vergangenheit nicht als zielführend. Durch eine Anpassung der Rangfolge der möglichen Massnahmen soll der Vollzug von Effizienzvorschriften optimiert werden. Der Bundesrat soll die Möglichkeit erhalten, direkt Verbrauchsvorschriften zu erlassen. Gegebenenfalls kann er auf Verbrauchsvorschriften verzichten, sofern die Energieeffizienz durch freiwillige Vereinbarungen über Verbrauchszielwerte gewährleistet ist. Die Verantwortung für den Abschluss dieser Vereinbarungen soll jedoch vorrangig bei den Unternehmen und Branchen liegen.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes erhält der Bundesrat ein Instrument, um angemessen auf sich rasch verändernde marktwirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen reagieren zu können.

Diese Vorlage hat mit der neuen bundesrätlichen Energiepolitik noch an Aktualität gewonnen.

Unbestritten kommt den Anstrengungen für mehr Energieeffizienz eine wachsende Bedeutung zu; dies umso mehr, als die Potenziale im Bereiche der Energieeffizienz gross sind. Bei Elektrogeräten ist es bereits heute möglich, mit der Anwendung der besten Technik 20 bis 30 Prozent der Energie einzusparen. Aufgrund des technischen Fortschritts sind im Verlauf der nächsten zwei Jahrzehnte Verbesserungen bei der Effizienz und Einsparungen von 30 bis 70 Prozent möglich. Die Behörden sind in dieser Situation gefordert, und sie müssen dynamisch auf die Entwicklung reagieren können. Das Ziel ist es, Bestgeräte, also die energieeffizientesten Geräte, möglichst rasch auf den Markt zu bringen und schlechtere Geräte vom Markt zu nehmen. Das bringt Anreize für Innovation und Investitionen. Eine Studie von Swissmem hat das Potenzial von Ökodesign eindrücklich dargelegt und belegt. [PAGE 682]

Bisher waren, gestützt auf die bestehende Gesetzgebung, Effizienzvorschriften für serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeuge und Geräte nur möglich, wenn vorgängige Zielvereinbarungen nicht zum gewünschten Erfolg geführt hatten. Darum soll jetzt mit einer Umkehrung der Rangfolge der bestehenden Massnahmen eine Veränderung eingeleitet werden. Der Bundesrat soll, ich habe das eingangs schon erwähnt, grundsätzlich die Kompetenz erhalten, direkt Mindestanforderungen zu erlassen. Er soll aber von diesem Grundsatz abweichen können, sofern die Branche von sich aus Vereinbarungen mit Verbrauchszielwerten trifft, sich dabei an den besten erhältlichen Technologien orientiert und die vereinbarten Zielwerte auch tatsächlich einhält.

Für die Freiwilligkeit bleibt somit trotzdem Spielraum. Auch mit Vorschriften zur Energieeffizienz bleibt eine Bandbreite, in der man sich mit der guten Wahl von Fahrzeugen oder Geräten an der Spitze positionieren kann. Sowohl Anbieter als auch Käuferinnen und Käufer können weiterhin ihren freiwilligen Beitrag zu noch mehr Effizienz leisten.

Ihre Kommission hat diesem Geschäft mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, und ich möchte Sie im Namen der Kommission bitten, ihr zu folgen.