Baumann Ruedi · Nationalrat · 2001-06-05
Baumann Ruedi · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2001-06-05
Wortprotokoll
Das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Mexiko enthält keine Menschenrechtsklausel, obschon man weiss, dass die Menschenrechtssituation in einzelnen Regionen Mexikos, insbesondere in Chiapas, sehr zu wünschen übrig lässt. Zugegeben: Die letzten Wahlen in Mexiko, in denen die siebzigjährige absolute Herrschaft des PRI gebrochen worden ist, geben Anlass zu Hoffnung. Auch die Äusserungen des neuen Präsidenten Vicente Fox, er werde die Konflikte mit den indigenen Völkern angehen und deren Rechte wahren, lassen erwarten, dass sich die Situation in Mexiko langsam bessert.
Die Minderheit Baumann Ruedi beantragt Ihnen daher, in einem Artikel 1bis ein Monitoring der Menschenrechtslage, also eine Art Beobachtungsprogramm, unter Einbezug der mexikanischen Menschenrechtsorganisationen aufzunehmen. Die Formulierung des Antrages habe ich von diversen EU-Staaten übernommen.
Bekanntlich hat ja auch die EU ein Freihandelsabkommen mit Mexiko abgeschlossen. Der Deutsche Bundestag, das belgische Parlament und andere europäische Staaten haben bei der Genehmigung dieses Freihandelsvertrages der EU einen entsprechenden Zusatz zur Überwachung der Menschenrechte in ihren Genehmigungsbeschluss aufgenommen.
Herr Bundesrat Couchepin, es genügt nicht, einfach zu sagen, Mexiko hätte diesem Vertrag ja vorbehaltlos zugestimmt. Auch die europäischen Staaten haben dem Vertrag zugestimmt, allerdings mit dem Zusatz, dass eben künftig die Menschenrechtssituation in Mexiko überwacht werden soll.
Ich gebe zu, dieser Zusatz soll vor allem präventiv wirken, so wie es auch bei Wahlbeobachtungen, die die Schweiz ja mehr und mehr macht, der Fall ist. Wir haben bewusst keine ausdrücklichen Konsequenzen bei Verstössen gegen humanitäre oder menschenrechtliche Grundsätze aufgenommen. Wenn in den Staaten Mexikos wieder Verstösse gegen die Menschenrechte vorkommen sollten, müsste oder könnte die Schweiz von Fall zu Fall über Konsequenzen entscheiden.
Das von der APK eingereichte Postulat 01.3209 ist unbestritten, aber leider nicht mehr als ein Vorstoss, der unser schlechtes Gewissen beruhigen soll. Alle wissen, dass ein entsprechendes Postulat keinerlei Wirkung auf die Menschenrechtssituation in den Entwicklungsländern hat. Man darf bei der Handelstätigkeit mit Staaten, in denen die Menschenrechte bedroht sind, nicht nur ein paar schöne Worte machen, wie das Herr Bundesrat Couchepin eben wieder getan hat, sondern man muss auch etwas tun, eben im Sinne der beantragten Überwachung der Menschenrechtssituation.
Der mexikanische Aussenminister Jorge G. Castañeda hat kürzlich selber vor einem Uno-Menschenrechtsgremium gegenseitige Mechanismen zur Überwachung der Menschenrechte vorgeschlagen, Herr Bundesrat. Dieses hier vorgeschlagene Beobachtungsprogramm wird von Mexiko nicht abgelehnt, sondern geradezu gewünscht, weil Mexiko an der Grenze zu den USA selber sehr stark mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert ist. Diese Menschenrechtsverletzungen werden da vor allem von den USA verübt. Wir stärken mit diesem Zusatz natürlich die zahlreichen mexikanischen Organisationen, die sich seit Jahren an Ort und Stelle für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen. Das können Ihnen zahlreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus diesem Rat gerne bestätigen.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung zum Antrag der Minderheit Baumann Ruedi. Die Abstimmung soll - wie bereits erwähnt - unter Namensaufruf stattfinden.