Wobmann Walter · Nationalrat · 2011-09-13
Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-13
Wortprotokoll
Mit dieser parlamentarischen Initiative verlangen wir, dass "die eidgenössischen Räte über einen Vorstoss, der die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) verlangt und bis zum Ende der ersten Sessionswoche eingereicht worden ist, zwingend in derselben Session entscheiden müssen".
Die PUK ist bekanntlich das Kontrollgremium der eidgenössischen Räte mit den am weitesten reichenden Einsichts-, Untersuchungs- und Kontrollbefugnissen. Die Einsetzung einer PUK wird nur in schwerwiegenden Fällen verlangt, dort also, wo ein grosses öffentliches Interesse und auch der Wunsch nach einer möglichst raschen Aufklärung bestimmter Geschehnisse besteht. Heute wird die wichtige Entscheidung über die Einsetzung einer PUK jedoch häufig durch den Beschluss eines einzelnen Ratsbüros unnötig verzögert und zum Teil auch verschleppt.
In den letzten zwanzig Jahren wurde nur dreimal der Einsetzung einer PUK zugestimmt, nämlich zu den Pensionskassen des Bundes sowie zu Vorkommnissen im damaligen EMD und im EJPD. Neunmal wurden entsprechende Vorstösse abgelehnt. Sie sehen also, es wird nicht häufig eine PUK verlangt, nur in wirklich schweren Fällen. Es braucht sehr viel, bis einer PUK überhaupt zugestimmt wird.
Wichtig ist aber, und das ist der zentrale Punkt, dass sehr rasch über die Einsetzung einer PUK befunden wird. Das sollte eigentlich im Interesse des ganzen Parlamentes sein. Es schafft auch viel schneller Klarheit über bestimmte Vorkommnisse. Die Bevölkerung erwartet das auch.
Daher bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.