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Ingold Maja · Nationalrat · 2011-09-13

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-13

Wortprotokoll

Die Botschaft geht zurück auf parlamentarische Vorstösse im Zusammenhang mit Vergaben im Rahmen der Neat, wo Beschwerden zu Verzögerungen im Aufbau und zu namhaften Mehrkosten führten. Alle betrachteten es als wünschbar, dass Prozesse bezüglich Beschaffungen rasch erledigt würden und vor allem, dass über Gesuche um Erteilung der aufschiebenden Wirkung von den Gerichten rascher als heute entschieden würde. Wichtig ist aber auch die Qualität solcher Entscheide, nicht nur das Tempo. Der Beschluss über die Gewährung oder Verweigerung der aufschiebenden Wirkung bedingt immer eine Interessenabwägung. Welches Interesse wiegt schwerer, das Interesse am Rechtsschutz des Rechtsuchenden oder das Interesse der Bauherren - im Schlüsselfall der Neat war es der Bundesrat - an einer zügigen Beschaffung?

Die CVP/EVP/glp-Fraktion war - mit dem Antrag Hany - mit dem Bundesrat einig, dass die volkswirtschaftlichen Kosten den Nutzen in vielen Fällen krass überstiegen und beim Rechtsschutz Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat wollte zur Therapie dieser Problematik bei der Regelung der aufschiebenden Wirkung ansetzen; Kollege Hany wollte den Gerichten Beine machen und damit das Grundproblem lösen und die Prozessverfahren beschleunigen.

Der Bundesrat sah damit das Grundproblem aber nicht gelöst, da die Gerichte immer Gründe fänden, um die Nichteinhaltung von gesetzten Fristen begründen zu können, und mit der erzwungenen Beschleunigung sofort auch die Frage der Qualität der Entscheide tangiert wäre. Als mögliche Alternativen hat der Bundesrat vier Modelle vorgeschlagen und eine Lösung priorisiert, die die Kategorien von Beschaffungen definiert, bei denen die aufschiebende Wirkung gar nicht erteilt werden darf.

Für die CVP/EVP/glp-Fraktion sind alle vier Varianten, inklusive die vom Bundesrat favorisierte, mit vielen Nachteilen verbunden. Es kann nicht die richtige Lösung sein, gewissen Beschwerden generell keine aufschiebende Wirkung mehr zuzugestehen, statt die Frage der aufschiebenden Wirkung im Rahmen einer Interessenabwägung im Einzelfall zu prüfen. Die zu Unrecht nicht berücksichtigte Anbieterin ist so stark benachteiligt. Selbst bei Obsiegen im Prozess kann weder die Leistung selbst erbracht noch ein angemessener Schadenersatz zugesprochen werden. Ein Rechtsmittel würde unter diesen Voraussetzungen praktisch nie mehr ergriffen. Die bundesrätliche Vorlage würde in nicht nachvollziehbarer Weise für Grossvorhaben den Rechtsschutz im Beschaffungsrecht praktisch beseitigen. Deshalb ist letzten Endes auf eine Gesetzesrevision zu verzichten.

Die Kommission für Rechtsfragen hat es sich nicht einfach gemacht. Sie hat die vier Varianten geprüft, die Stellungnahmen des Bundesamtes für Justiz verarbeitet und die möglichen Lösungen diskutiert. Obwohl die Stossrichtung der Beschleunigung für alle unbestritten war, lautet das Fazit für die CVP/EVP/glp-Fraktion: Zurückkommen auf den Eintretensentscheid und nicht eintreten.

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