Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-09-14

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-14

Wortprotokoll

Wir bitten Sie ebenfalls, der Mehrheit zuzustimmen, die dem Bundesrat und dem Ständerat folgt. Der Entscheid fiel mit 13 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Zur Systematik: Auf Seite 50 der deutschsprachigen Fahne sehen Sie den generellen Vorbehalt des überwiegenden Privatinteresses. Dann kommen die verschiedenen Amtsstellen, die Daten erhalten dürfen. Dort sehen Sie unter Litera d die Strafuntersuchungsbehörden, und angehängt wird neu in Litera e der NDB. Der Nachrichtendienst als Amtsstelle wird also einer Strafuntersuchungsbehörde gleichgestellt, unterliegt aber den restriktiven Voraussetzungen von Artikel 13a des BWIS, den Sie vorhin genehmigt haben. Diese einschränkenden Bestimmungen finden Sie auf den Seiten 11ff. der deutschsprachigen Fahne.

Unter Litera f sehen Sie dann noch den Einzelfall; dort wird also nicht von den Amtsstellen ausgegangen, sondern vom Einzelfall. Dort finden Sie unter Ziffer 6 wiederum den NDB, wobei wieder auf Artikel 13a verwiesen wird. Wenn schon müsste man also auch Ziffer 6 von Litera f streichen. Wie gesagt: In der Abwägung zwischen öffentlicher Sicherheit und Privatinteresse hat die Kommission in ihrer Mehrheit zugunsten der öffentlichen Sicherheit entschieden, mit den genannten restriktiven Umschreibungen, und zwar mit 13 zu 5 Stimmen.

Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.