Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-06-06
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-06
Wortprotokoll
Ich kann es hier kurz machen. Gegenüber der Version Ständerat hat die Kommission zwei kleine Änderungen beschlossen:
In Absatz 1 betonen wir mit dem Einfügen des Wörtchens "nur", dass kurze unbedingte Freiheitsstrafen unter sechs Monaten der Ausnahmefall sein sollen. Zum anderen ersetzen wir die bedingte Freiheitsstrafe mit der bedingten Strafe, weil wir den Katalog an Möglichkeiten ausgeweitet haben. Damit wird dem Konzept von Artikel 43 Rechnung getragen. Der Verweis gilt somit auch für bedingte gemeinnützige Arbeit oder die bedingte Geldbusse.
In Absatz 3 wurde lediglich der Verweis auf Artikel 35 Absatz 4 fallen gelassen, weil dieser Artikel gestrichen wurde.
Die Kommission hat diese Änderungen einstimmig beschlossen.