Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-09-14
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-09-14
Wortprotokoll
Das Geschäft, wir haben es gehört, hat eine längere Geschichte. Nachdem der Nationalrat auf die erste Revisionsvorlage des Bundesrates nicht eingetreten ist und der Ständerat sie zurückgewiesen hat, unterbreitet uns der Bundesrat nun eine Zusatzbotschaft mit einer neuen, reduzierten Vorlage.
Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen. Der Bundesrat hat in der vorliegenden Fassung den Bedenken bezüglich der für die Informationsbeschaffung vorgesehenen Mittel Rechnung getragen. Die neue Botschaft enthält die höchst umstrittenen Punkte wie die präventive Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, das Beobachten an nicht allgemein zugänglichen Orten oder das geheime Durchsuchen von Datenbearbeitungssystemen nicht mehr. Festgehalten hat der Bundesrat hingegen an denjenigen Massnahmen, bei denen es um nötige Änderungen und Empfehlungen oder um Anpassungen aufgrund geänderter Organisation und Rechtslage geht und die in der ersten Diskussion weitgehend unbestritten waren. Geregelt wird insbesondere das Verbot von Tätigkeiten, die terroristische, gewalttätige oder extremistische Umtriebe fördern und eine konkrete Gefahr für die innere Sicherheit der Schweiz darstellen.
Die BDP-Fraktion hält das BWIS insgesamt für nötig, denn das rechtzeitige Erkennen von gegen die Sicherheit der Schweiz gerichteten Aktivitäten verlangt eine ständige Beurteilung der Gefährdungslage. Nur so können existenzbedrohende Gefahren rechtzeitig erkannt und Gegenmassnahmen getroffen werden. Die Revision ist nötig, da das heutige Abwehrdispositiv der Gefahrenlage nicht angepasst ist und nicht mehr genügt. Lücken müssen geschlossen werden, eine beschränkte, aber gezielte Verbesserung der [PAGE 1373] nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung in Richtung europäischer Standards ist angezeigt.
Wichtig ist nach Auffassung der BDP-Fraktion erstens, dass in Bezug auf die Datenbearbeitung die restriktiveren Auflagen des Bundesgesetzes von 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit konsequent eingehalten werden, und zweitens, dass die nachrichtendienstliche Auslandaufklärung trotz allem nicht zu sehr eingeschränkt wird, damit sie auch einen sinnvollen Beitrag leisten kann. Sodann sind auch die von der GPK geforderten Änderungen aus dem Bereich der Personensicherheitsüberprüfungen in die laufende Revision zu übernehmen.
Ich komme zum Schluss. Alles in allem hält die BDP-Fraktion das vorgesehene zweistufige Verfahren für sinnvoll, wonach jetzt sofort die weitgehend unbestrittenen und nötigen Anpassungen zur raschen Schliessung der erkannten Lücken erfolgen sollen und erst in einem späteren Schritt eine neue Gesamtkodifikation für die zivilen Nachrichtendienste ausgearbeitet wird.
In diesem Sinn beantragen wir Ihnen, gemäss dem Ständerat und unserer Kommissionsmehrheit auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.