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Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-09-14

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-14

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich sehr knapp, nämlich nur mit Stichentscheid der Präsidentin, für den Mehrheitsantrag entschieden. Ich bitte Sie aber im Namen dieser knappen Mehrheit, die sehr restriktiven Voraussetzungen dieser Regelung in Absatz 4 zur Kenntnis zu nehmen. Ich verweise auch auf Artikel 17 Absätze 2 bis 5. Wenn Sie diese auf den Seiten 22ff. auf der Fahne nachschauen, sehen Sie, wie einschränkend diese Datenweitergabe geregelt ist. Ich gehe nicht auf weitere Details ein. Die knappe Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass unter diesen sehr restriktiven Umständen die Weitergabe von Daten gerechtfertigt ist. Im Übrigen wird für das Löschen der Daten in Absatz 5 auf eine Bundesratsverordnung verwiesen. Der Bundesrat erhält dort den Auftrag, die Aufbewahrung und Löschung der Daten zu regeln. Diese Verordnung wird uns auf Wunsch selbstverständlich zur Konsultation vorgelegt, so wie das bei Verordnungen üblich ist. Dort wird das Thema der Löschungen mit Sicherheit zur Sprache gebracht. Ob der Bundesrat die Löschung der Daten gegenüber ausländischen Stellen regeln kann, ist eine andere Frage. Das ist wahrscheinlich ein Thema, das er nicht in der Verordnung regeln kann. Da muss ich Ihnen Recht geben.

Die knappe Mehrheit empfiehlt Ihnen, hier dem Bundesrat zu folgen.