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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-15

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-15

Wortprotokoll

Wir haben hier zwei Volksinitiativen zu behandeln, die sich sehr stark unterscheiden. Die SGFB-Initiative sieht für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz die fakultative kantonale Einführung von steuerlich abzugsfähigen Bauspareinlagen vor; da wird dasselbe vorgesehen wie bei der Initiative des HEV. Zusätzlich verlangt sie weitere Elemente, nämlich die fakultative kantonale Einführung von steuerlich abzugsfähigen Spareinlagen zur Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen und dann auch noch eine Bausparprämie für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Sie geht also viel weiter als die HEV-Initiative, die "lediglich" die steuerliche Privilegierung von Bauspareinlagen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz verlangt. Sie verlangt einen jährlichen Abzug von 10 000 Franken im Gegensatz zur SGFB-Initiative, die einen Abzug von 15 000 Franken verlangt. Wenn Sie der HEV-Initiative zustimmen würden bzw. diese zur Annahme empfehlen würden, hätten wir hier wenigstens die formelle Steuerharmonisierung gewährleistet, die ja von der Bundesverfassung verlangt wird. Wenn Sie der SGFB-Initiative zustimmen, ignorieren Sie auch den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass harmonisiert werden muss, und zwar ignorieren Sie diesen Grundsatz doppelt, indem Sie in Kauf nehmen, dass es zu einer horizontalen und zu einer vertikalen Disharmonisierung kommt. Das sieht unsere Verfassung nicht vor.

Zur generellen Einschätzung dieser Initiativen drei Punkte:

1. Diese Initiativen haben eine mangelnde sozialpolitische Wirksamkeit. Es ist so, dass Schwellenhaushalte - das wurde gesagt -, das bedeutet Bruttoeinkommen von 60 000 bis 100 000 Franken, kaum davon profitieren können, weil sie die entsprechenden Sparleistungen im Jahr gar nicht aufzubringen vermögen. Unterlagen sowie statistische Untersuchungen, die man gemacht hat, zeigen, dass bei einem Bruttoeinkommen von 93 000 Franken rund 5000 Franken jährlich überhaupt für Sparzwecke beiseitegelegt werden könnten.

2. Dann wird, und das ist das Hauptargument, die Rechtsgleichheit infrage gestellt, weil breite Bevölkerungsschichten nicht in der Lage sind, davon zu profitieren, also von diesen Sparmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Und das ist denn auch das Argument, auf das die Kantone hauptsächlich hingewiesen haben: Es kommt zu einer rechtsungleichen Behandlung, die nicht zu rechtfertigen ist.

3. Ein weiteres Argument lautet: Es würde vor allem im Vollzug in den Kantonen zu einer enormen Komplizierung des [PAGE 1432] Steuerrechts kommen. Stellen Sie sich einmal vor, wie die Besteuerungskompetenz im interkantonalen Verhältnis aussieht, wenn innerhalb dieser sieben Jahre interkantonale Wohnortwechsel, Wohnsitzwechsel stattfinden: Man muss ein riesiges administratives System aufbauen, um die verschiedenen Wohnsitzwechsel dann nachvollziehen und nachbesteuern zu können, wenn Bauspareinlagen zweckentfremdet werden. Der Vollzug dieser beiden Initiativen dürfte also enorm schwierig sein.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, beide Initiativen dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.