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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-15

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-15

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Der faktische Beistandszwang, wie er gemäss diesem Antrag aufgehoben werden soll, ist eben - das sagt das Wort ja - ein faktischer. Da nützt es Ihnen absolut nichts, wenn Sie im Gesetz eine rechtliche Regelung treffen, wonach kein faktischer Zwang bestehen soll; das nützt absolut nichts. Wenn Sie so weit gehen möchten, dann müssen Sie tatsächlich zu einem Trennbankensystem übergehen. Das heisst, Sie müssen die Abtrennung der Funktionen vorsehen, damit es dann eben keinen faktischen Beistandszwang mehr gibt. Darüber haben wir beim Eintreten ja bereits diskutiert. Eine solche Regelung würde dann auch eine Verfassungsbestimmung erfordern. Wir müssten hier also noch etwas weiter gehen.

Die Expertenkommission hat sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt, wir auch in unserer Botschaft. Wir schlagen Ihnen ja vor, dass wir die Banken so organisieren, dass die systemrelevanten Teile abgetrennt werden können, wenn es dann tatsächlich notwendig ist, und dass dann alle rechtlichen Abwicklungen entweder über diese systemrelevanten oder über die restlichen Teile der Bank erfolgen. Im Endergebnis haben Sie mit unserer Regelung auf Gesetzesstufe also das, was die Minderheit will. Was sie jetzt mit ihrem Antrag tatsächlich verlangt, kann so gar nicht erreicht werden.

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