Bischof Pirmin · Nationalrat · 2011-09-15
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-15
Wortprotokoll
Im Gegensatz zu meinem Vorredner empfehle ich Ihnen, dieses Geschäft nicht zu verzögern, den Rückweisungsantrag abzulehnen und selbstverständlich auf das Geschäft einzutreten.
Die Sache ist wichtig, und die Sache ist dringlich. Die Rettung der UBS hat gezeigt, dass der Zusammenbruch eines einzigen Unternehmens unsere ganze Volkswirtschaft an den Rand des Abgrundes bringen könnte. Das darf in einer freien Marktwirtschaft nicht sein. Und es darf in einer freien Marktwirtschaft auch nicht sein, dass, wie das hier systematisch geschehen ist, Gewinne privatisiert werden und Risiken sowie Schäden gleichzeitig sozialisiert werden; die Schäden werden durch den Steuerzahler und die Steuerzahlerin getragen. Die Rettung der UBS und vieler anderer Banken weltweit wurde damals ausgelöst durch eine Hypothekenkrise in den USA. Die nächste Krise, die sich abzeichnet, wird wahrscheinlich ausgelöst werden durch Staatsschulden, also durch Anlagen in vermeintlich gute Staatsanlagen, die Banken und Private weltweit getätigt haben, die aber eben doch nicht so gut sind. Was beide Ursachen verbindet, ist die ganz einfache Anforderung, die die heutige Vorlage an die Banken stellen will: Wir verlangen von den Banken nur, aber immerhin, dass sie genügend Eigenkapital haben, um geschäften zu können. Wir verlangen von den Banken also nur das, was die Banken von jedem kleinen und grossen Unternehmer in diesem Land auch verlangen, nämlich dass er genügend Eigenkapital zum Geschäften hat. Wenn man weltweit im grossen Stil und mit grossen Risiken tätig ist, dann sollte diese Regel umso mehr gelten.
Es ist keine Lösung, eine Scheinlösung mit einer Holdingstruktur oder ähnlichen organisatorischen Massnahmen zu bringen. Sie wissen, dass solche rein rechtlichen gesellschaftlichen Strukturen die Haftung zwischen den einzelnen Gesellschaften nicht beseitigen. Die einzige Möglichkeit, Zusammenbruchsrisiken wenigstens zu vermindern - ausschliessen kann man sie nicht -, sind Eigenmittelanforderungen. Die Schweiz geht mit dem heute vorliegenden Gesetz ziemlich weit. International gesehen gehen wir im Moment am weitesten, was die Anforderungen an die Grossbanken betrifft. Aber wir sind als kleines Land mit zwei sehr grossen, systemrelevanten und international tätigen Banken auch am stärksten exponiert.
Dass bei diesen Eigenmittelanforderungen neben hartem Kernkapital neu auch sogenannte Pflichtwandelanleihen, eben die Coco-Bonds, zulässig sind, begrüssen wir. Wir haben dieses Mittel schon im Jahre 2009 in einem Vorstoss verlangt, und die Expertenkommission und der Bundesrat haben uns jetzt ein, wie uns scheint, taugliches Modell vorgelegt. Es ist die Umsetzung der Regel, dass zuerst nicht der Steuerzahler bluten soll, wenn es kracht, sondern diejenigen, die eben Geld in einer Form in diesen Banken angelegt haben, bei der sie wussten, dass ihr Anlagegeld, wenn es schwierig wird, in Eigenkapital umgewandelt werden kann.
Sind diese harten Regeln international vertretbar oder nicht? Wir sind der Auffassung, dass die Regelungen bezüglich Eigenkapital hart, aber erträglich sind. Die Schweiz ist stark exponiert. Wir haben, um die Flexibilität der Regelung zu gewährleisten, daher eine Revisionsklausel in den Gesetzentwurf eingeführt. Sollten sich im internationalen Wettbewerb also ganz wesentliche Dinge ändern, ist es auch möglich und geboten, diese Gesetzgebung anzupassen.
Zusammengefasst hat die Expertenkommission eine ausgezeichnete Arbeit geleistet. Sie hat nicht nur das welterste sichere Paket vorgelegt, sie hat es auch geschafft, das in Zusammenarbeit mit allen wichtigen Spielern zu tun. Auch die beiden Grossbanken haben dieses Szenario und den Gesetzentwurf, der Ihnen jetzt vorliegt, unterzeichnet, sie tragen ihn mit - auch wenn in letzter Zeit einiges Sperrfeuer von dieser Seite gekommen ist.
Wir haben als zusätzliche Vorsichtsmassnahme ins Gesetz eingefügt, dass die Verordnungen, die gestützt auf dieses Gesetz erlassen werden müssen, dem Parlament vorgelegt werden müssen, wenn sie das erste Mal erlassen werden. Das ist aussergewöhnlich. Ich komme aus einem Kanton, der das als Normalfall kennt: Der Kanton Solothurn kennt das sogenannte Verordnungsveto, bei uns kann also eine Minderheit des Kantonsrates bei jeder Verordnung verlangen, dass sie dem Parlament vorgelegt wird. So weit wollen wir schweizweit nicht gehen. Aber in diesem Gesetz ist nun festgeschrieben, dass die zentralen Verordnungen beim Ersterlass dem Parlament vorgelegt werden müssen.
Der Sprecher der SVP-Fraktion hat vorhin gesagt, man solle nicht derart rasch und überhastet vorgehen. Es ist aber überhaupt kein rasches oder überhastetes Vorgehen: Es ist ein durchdachtes, abgewogenes, mit allen Playern abgesprochenes Vorgehen, und es ist höchste Zeit, dass wir jetzt handeln und diese ausgereifte Vorlage annehmen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.